„The Middle“-Abmahnung für Warner Bros. durch Waldorf Frommer

  • 2 Minuten Lesezeit

Keine Sorge, wir helfen Ihnen gerne!

Nichts unterschreiben, Frist notieren, erst Rat einholen!

Wir haben Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, gerade mit den großen Anwaltskanzleien in München.

Kostenlose Erstberatung!

Anwaltskanzlei Giese – Spezialisten im Bereich Filesharing-Abmahnungen

Seit vielen Jahren helfen wir bundesweit unseren Mandanten, die Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen erhalten haben.

Was tun wir bei einer „The Middle“-Abmahnung für Warner Bros. durch Waldorf Frommer für Sie?

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer „The Middle“ Abmahnung für Warner Bros. durch Waldorf Frommer werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird, oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Dies könnte sehr wichtig sein, um ein vielleicht drohendes sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht für Sie abzuwenden. Hierbei sollten Sie keine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunterladen, auch nicht vorgefertigte Formulare von Verbraucherzentralen oder sonstigen Stellen, wie Internetforen, Rechtsschutzversicherungen oder sonstigen Vereinen verwenden. Ihr Fall ist ein Einzelfall! Bei falscher Beratung zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kann dies zu unnötigen, fatalen Folgen führen, die Sie lebenslänglich binden.

Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel, in den meisten Fällen eine 0-Zahlung, mindestens aber eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an Waldorf Frommer. Sollte sich herausstellen, dass Sie den Upload definitiv nicht, sondern ein Dritter vorgenommen hat, haften Sie schon nicht mehr als Täter. Bereits an dieser Stelle würde es für Sie auf jeden Fall schon billiger werden. Wenn man dann noch darlegen kann, warum Sie auch nicht als Mittäter und auch nicht als Störer haften, ein Dritter für den fraglichen Verstoß in Betracht kommt und Sie alle Ihnen obliegenden Pflichten beachtet haben, kann man Sie gänzlich mit einer 0-Zahlung an doe Rechtsanwälte Waldorf Frommer vertreten.

Jeder Fall einer Waldorf-Frommer-Abmahnung ist anders!

Wenn Sie beispielsweise wissen, dass Sie den fraglichen Upload nicht vorgenommen haben, sondern ein Dritter, zahlen Sie gar nichts und geben Sie auch keine Unterlassungserklärung ab, wenn Sie zusätzlich einige Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit Ihrem Anschluss beachtet haben. Sie sind in solchen Fällen völlig unschuldig und haften auch nicht als Störer.

Lohnt sich überhaupt ein eigener Anwalt?

Aus dem eben Gesagtem lohnt sich der eigene Anwalt auf jeden Fall. Aber auch ganz generell sind wir jedenfalls in den vergangenen Jahren in fast allen Fällen in der Lage gewesen, den Zahlbetrag bei einer Filesharing-Abmahnung deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu beseitigen, so dass sich unsere Einschaltung auch wirtschaftlich gerechnet hat. Natürlich gibt es hierfür keine uneingeschränkte Garantie, denn jeder Fall ist anders. Aber genau das kann man seriös in einer ersten kostenlosen Einschätzung abklären.

Schicken Sie uns also unverbindlich Ihre Abmahnung, damit wir mit Ihnen eine kostenlose Erstberatung vorbereiten können.

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail.

Christian Giese

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Georg Schäfer

Beiträge zum Thema