The Originals – Abmahnung für Warner Bros. durch Waldorf Frommer

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The Originals Abmahnung für Warner Bros. durch Waldorf Frommer

„The Originals“-Abmahnung erhalten? Keine Sorge! Wir helfen Ihnen.

Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit den Rechtsanwälten von Waldorf Frommer und wissen was zu tun ist.

Wir haben unseren Kanzleisitz genauso wie Waldorf Frommer in München, haben mit diesen tagtäglich zu tun und kennen sie bestens!

Waldorf Frommer? Wer ist das?

Die Kanzlei Waldorf Frommer ist quasi eine der „marktführenden“ Kanzleien in Deutschland. Ihre Rechtsanwälte verschicken unzählige Abmahnungen. Darin verlangen Sie in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Zahlung von pauschaliertem Schadensersatz, sowie Erstattung bzw. Freistellung von Anwaltskosten in Form eines Vergleichsbetrages von € 519,50 für jede Folge einer illegal heruntergeladenen Serie, wie in Ihrem Fall. Sie haben sich darauf spezialisiert, Abmahnungen wegen des sog. Filesharings, also illegalen Tauschangebotes von vor allem Musikwerken, Serien und Filmwerken der nationalen und internationalen Schwergewichte der Musikszene und Filmindustrie massenweise zu verschicken. Aber Achtung! Dabei handelt es sich nicht um die berühmte Internetabzocke oder Betrug! Sie haben es mit einer renommierten Anwaltskanzlei zu tun. Machen Sie keine Experimente. Werden Sie unbedingt tätig und suchen sich den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht.

Was Sie nun auf keinen Fall tun sollten:

  • nicht reagieren
  • blind unterschreiben
  • blind zahlen, auch Teilbeträge ins Blaue hinein sind ein Fehler
  • Kontaktaufnahme mit dem Abmahner (gefährlich, weil Vollprofis)
  • blind Tipps aus dem Internet folgen

Was Sie tun sollten:

  • Notieren Sie sorgfältig die in der Regel sehr kurze Frist!
  • Bleiben Sie nicht untätig!
  • Denken Sie darüber nach, was sich zum Zeitpunkt des Downloads bei Ihnen zugetragen hat und wer alles Zugriff auf Ihr WLAN hat. Dies könnte für Sie später noch sehr wichtig werden.
  • Suchen Sie den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht!

Kontaktieren Sie uns:

Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung unter nebenstehender Telefonnummer besprechen wir mit Ihnen ausführlich die Erfolgsaussichten Ihrer Abmahnung.

Wir gehen dabei auf die aktuelle Rechtsprechung des BGH ein, wonach man zusammengefasst gute Erfolgsaussichten hat, wenn es eine alternative zu dem Anschlussinhaber als Täter oder Störer der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung gibt. Es müssen dann noch einige weitere Umstände mit Ihnen besprochen werden, damit wir Ihnen unsere Empfehlung aussprechen können.

Was tun wir bei einer „The Originals“-Abmahnung für Warner Bros. durch Waldorf Frommer für Sie?

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer „The Originals“-Abmahnung für Warner Bros. durch Waldorf Frommer werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird, oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Dies könnte sehr wichtig sein, um ein vielleicht drohendes sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht für Sie abzuwenden. Hierbei sollten Sie keine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunterladen, auch nicht vorgefertigte Formulare von Verbraucherzentralen oder sonstigen Stellen, wie Internetforen, Rechtsschutzversicherungen oder sonstigen Vereinen verwenden. Ihr Fall ist ein Einzelfall! Bei falscher Beratung zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kann dies zu unnötigen, fatalen Folgen führen, die Sie lebenslänglich binden.

Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine 0- Zahlung, mindestens aber eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an Waldorf Frommer. Sollte sich herausstellen, dass Sie den Upload definitiv nicht, sondern ein Dritter vorgenommen hat, haften Sie schon nicht mehr als Täter. Bereits an dieser Stelle würde es für Sie auf jeden Fall schon billiger werden. Wenn man dann noch darlegen kann, warum Sie auch nicht als Mittäter und auch nicht als Störer haften, ein Dritter für den fraglichen Verstoß in Betracht kommt und Sie alle Ihnen obliegenden Pflichten beachtet haben, kann man Sie gänzlich mit einer 0-Zahlung an Rechtsanwälte Waldorf Frommer vertreten.

Schicken Sie uns also unverbindlich Ihre Abmahnung, damit wir mit Ihnen eine kostenlose Erstberatung vorbereiten können.

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail an unsere Adresse neben diesem Rechtstipp.

Christian Giese

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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