ThomasLloyd Private Wealth AG / Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft / 4. CTI

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Vertragsschluss als Genussscheininhaber: 

Wichtige Informationen für Anleger der ThomasLloyd Private Wealth AG / Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft / 4. CTI


Historie und Entwicklungen

Seit 2008/2009 haben viele Anleger eine Beteiligung als Genussscheininhaber bei der Thomas Lloyd Private Wealth AG abgeschlossen. Die Thomas Lloyd emittierte damals unter anderem folgende Produkte:

  • ThomasLloyd Absolute Return Managed Portfolio
  • Growth 2008, Growth 2009, Growth 2010
  • Protected 2008/2020, Protected 2010/22
  • und weitere ähnliche Produkte.

Im Laufe der Zeit wandelte sich die Thomas Lloyd Private Wealth AG in die Thomas Lloyd Private Wealth GmbH um. Im Jahr 2016 fusionierten die Thomas Lloyd Private Wealth GmbH und die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH, fortan firmierend unter dem Namen der 4. CTI.

Mit der Verschmelzung wandelte die 4. CTI die bisherigen verbrieften Genussscheine einseitig in Genussrechte um.

Charakteristika einer Genussrechtsbeteiligung

Ein Emittent gibt Genussscheine oder Genussrechte aus, um für eine bestimmte Anlagedauer Kapital zu beschaffen. Diese Genussrechte haben zwei wesentliche Merkmale:

  1. Verlustbeteiligung
    Inhaber von Genussrechten nehmen am Verlust der Gesellschaft teil und haften mit ihrem gesamten Kapital. Dies kann im Extremfall zu einem Totalverlust führen.

  2. Nachrang im Insolvenzfalle
    Bei einer Insolvenz des Unternehmens haften Genussrechtsinhaber nachrangig zu allen anderen Gläubigern und erhalten keine Insolvenzquote. Auch hier besteht das Risiko eines Totalverlusts der Kapitalanlage.

Auswirkungen für Inhaber von Genussrechten der 4. CTI

Die Jahresbilanzen der Vierten Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH zeigen seit 2016 erhebliche Verluste, was einen Totalverlust des Genussrechtskapitals sehr wahrscheinlich machen kann.

Warnung der Stiftung Warentest

Stiftung Warentest warnt seit Jahren vor den Produkten der Thomas Lloyd Gruppe, insbesondere aufgrund des sogenannten Blind-Pool-Risikos. Anleger wissen oft nicht, in welche Investitionen ihr Geld fließt und erhalten keine konkreten Auskünfte. Einen ausführlichen Bericht finden Sie auf test.de.

Handlungsempfehlungen für Anleger

Falls Sie als Genussrechtsinhaber noch keine ordentliche Kündigung ausgesprochen haben, sollten Sie dies umgehend nachholen. Denn hier gib es Kündigungsfristen von 12 - 18 Monaten. Darüber hinaus könnte Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht zustehen, was im Einzelfall überprüft werden muss.

Gerichtliche Urteile

Frau Rechtsanwältin Kes konnte die außerordentliche Kündigung vor dem Landgericht Trier erfolgreich durchsetzen. Das Oberlandesgericht Koblenz hat dieses Urteil bestätigt. 

In diesem Verfahren hat die 4. CTI Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) einlegt.

Arrestverfahren und Zwangsvollstreckungen

Darüber hinaus haben wir mehrere erfolgreiche Arrestverfahren zur vorläufigen Vollstreckung durchgeführt. Das Landgericht Osnabrück, das Landgericht Stuttgart und das Landgericht Trier haben Arrestbefehle erlassen, in welcher die Vierte Cleantech zur Zahlung der Hauptforderung, der Prozesskosten und der Kosten des Arrestverfahrens verpflichtet wurde.  Die Zwangsvollstreckungen waren bisher alle erfolgreich.




Kontakt zur Rechtsanwaltskanzlei Handan Kes für Genussrechtsinhaber der Thomas Lloyd Gruppe

Genussrechtsinhaber der Thomas Lloyd Gruppe können sich umgehend an die Rechtsanwaltskanzlei Handan Kes wenden. Die Kanzlei ist auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertritt die Interessen von Privatanlegern bundesweit.


Rechtsanwaltskanzlei Handan Kes

Klaus-Kordel-Str. 4
c/o ZWO65 Coworking Trier
D-54296 Trier

Telefon: +49 (0) 651- 56 123 941
E-Mail: Post@rechtsanwaltskanzlei-kes.de

Website: www.rechtsanwaltskanzlei-kes.com

Foto(s): Handan Kes


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