ThomasLloyd Private Wealth AG / Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft / 4. CTI
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Vertragsschluss als Genussscheininhaber:
Wichtige Informationen für Anleger der ThomasLloyd Private Wealth AG / Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft / 4. CTI
Historie und Entwicklungen
Seit 2008/2009 haben viele Anleger eine Beteiligung als Genussscheininhaber bei der Thomas Lloyd Private Wealth AG abgeschlossen. Die Thomas Lloyd emittierte damals unter anderem folgende Produkte:
- ThomasLloyd Absolute Return Managed Portfolio
- Growth 2008, Growth 2009, Growth 2010
- Protected 2008/2020, Protected 2010/22
- und weitere ähnliche Produkte.
Im Laufe der Zeit wandelte sich die Thomas Lloyd Private Wealth AG in die Thomas Lloyd Private Wealth GmbH um. Im Jahr 2016 fusionierten die Thomas Lloyd Private Wealth GmbH und die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH, fortan firmierend unter dem Namen der 4. CTI.
Mit der Verschmelzung wandelte die 4. CTI die bisherigen verbrieften Genussscheine einseitig in Genussrechte um.
Charakteristika einer Genussrechtsbeteiligung
Ein Emittent gibt Genussscheine oder Genussrechte aus, um für eine bestimmte Anlagedauer Kapital zu beschaffen. Diese Genussrechte haben zwei wesentliche Merkmale:
Verlustbeteiligung
Inhaber von Genussrechten nehmen am Verlust der Gesellschaft teil und haften mit ihrem gesamten Kapital. Dies kann im Extremfall zu einem Totalverlust führen.Nachrang im Insolvenzfalle
Bei einer Insolvenz des Unternehmens haften Genussrechtsinhaber nachrangig zu allen anderen Gläubigern und erhalten keine Insolvenzquote. Auch hier besteht das Risiko eines Totalverlusts der Kapitalanlage.
Auswirkungen für Inhaber von Genussrechten der 4. CTI
Die Jahresbilanzen der Vierten Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH zeigen seit 2016 erhebliche Verluste, was einen Totalverlust des Genussrechtskapitals sehr wahrscheinlich machen kann.
Warnung der Stiftung Warentest
Stiftung Warentest warnt seit Jahren vor den Produkten der Thomas Lloyd Gruppe, insbesondere aufgrund des sogenannten Blind-Pool-Risikos. Anleger wissen oft nicht, in welche Investitionen ihr Geld fließt und erhalten keine konkreten Auskünfte. Einen ausführlichen Bericht finden Sie auf test.de.
Handlungsempfehlungen für Anleger
Falls Sie als Genussrechtsinhaber noch keine ordentliche Kündigung ausgesprochen haben, sollten Sie dies umgehend nachholen. Denn hier gib es Kündigungsfristen von 12 - 18 Monaten. Darüber hinaus könnte Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht zustehen, was im Einzelfall überprüft werden muss.
Gerichtliche Urteile
Frau Rechtsanwältin Kes konnte die außerordentliche Kündigung vor dem Landgericht Trier erfolgreich durchsetzen. Das Oberlandesgericht Koblenz hat dieses Urteil bestätigt.
In diesem Verfahren hat die 4. CTI Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) einlegt.
Arrestverfahren und Zwangsvollstreckungen
Darüber hinaus haben wir mehrere erfolgreiche Arrestverfahren zur vorläufigen Vollstreckung durchgeführt. Das Landgericht Osnabrück, das Landgericht Stuttgart und das Landgericht Trier haben Arrestbefehle erlassen, in welcher die Vierte Cleantech zur Zahlung der Hauptforderung, der Prozesskosten und der Kosten des Arrestverfahrens verpflichtet wurde. Die Zwangsvollstreckungen waren bisher alle erfolgreich.
Kontakt zur Rechtsanwaltskanzlei Handan Kes für Genussrechtsinhaber der Thomas Lloyd Gruppe
Genussrechtsinhaber der Thomas Lloyd Gruppe können sich umgehend an die Rechtsanwaltskanzlei Handan Kes wenden. Die Kanzlei ist auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertritt die Interessen von Privatanlegern bundesweit.
Rechtsanwaltskanzlei Handan Kes
Klaus-Kordel-Str. 4
c/o ZWO65 Coworking Trier
D-54296 Trier
Telefon: +49 (0) 651- 56 123 941
E-Mail: Post@rechtsanwaltskanzlei-kes.de
Website: www.rechtsanwaltskanzlei-kes.com
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