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Ticketabmahnung der National Football League (NFL) durch die Kanzlei Schütz Rechtsanwälte

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In den letzten Jahren finden vereinzelt Spiele der National Football League, der bekanntesten amerikanischen Profiliga im American Football, in Deutschland statt. Die verfügbaren Tickets sind in der Regel nach kurzer Zeit vollständig ausverkauft.


Unsere Kanzlei wurde kürzlich aufgrund einer typischen Ticketabmahnung, dieses Mal jedoch durch die NFL International Licensing (nachfolgend NFL), beauftragt. Die Abmahnung gleicht dabei grundsätzlich den bereits seit Jahren bekannten Ticketabmahnungen für Bundesligisten im Fußballbereich. Die NFL wird hierbei von der Kanzlei Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe vertreten.


Der Grund der Beauftragung ist, dass die angeschriebene Person entgegen der Allgemeinen Ticketbedingungen (im Nachfolgenden ATGB) der NFL verstoßen haben soll, indem diese auf nicht autorisierten Verkaufsplattformen, wie eBay oder Kleinanzeigen, Tickets für Spiele der NFL in Deutschland mit Gewinnerzielungsabsicht zum Verkauf eingestellt oder verkauft habe.


Eine entsprechende Gewinnerzielungsabsicht sei dabei bereits aus der Einstellung des Angebots als Auktion zu sehen. Aufgrund dessen läge ein Verstoß gegen das Weiterverkaufsgebot gemäß Ziffer 1.1 der ATGB der NFL vor. In der Folge werden mehrere Ansprüche geltend gemacht.


Zunächst wird die abgemahnte Person unter Fristsetzung aufgefordert, es ab sofort zu unterlassen, Tickets für American Football Spiele der NFL in Deutschland unter Verstoß gegen die ATGB zum Verkauf anzubieten oder zu veräußern. Zudem wird unter gleicher Frist aufgefordert, eine entsprechende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.


Des Weiteren macht die NFL von ihrem Recht Gebrauch, etwaige Tickets zu sperren und dem Ticketinhaber den Besuch der Veranstaltung entschädigungslos zu verweigern.


Es wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 600,00 € geltend gemacht. Ebenso wird ein Anspruch auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten aufgrund eines Gegenstandswertes in Höhe von 2.500,00 €, somit ein Betrag in Höhe von 308,60 €, geltend gemacht. Im Rahmen einer vergleichsweisen Lösung wird der abgemahnten Person vorgeschlagen, einen Vergleichsbetrag in Höhe von 600,00 € neben der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung zu zahlen.


Sollten auch Sie eine Abmahnung der NFL oder für Bundesligavereine erhalten haben, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei für eine kostenlose Erstberatung wenden. Wir vertreten unsere Mandantschaft deutschlandweit in verschiedensten Fällen bezüglich typischer Ticketabmahnungen. Auch im Falle des Zutreffens der Vorwürfe bietet es sich in der Regel an, mit einem Anwalt eine vergleichsweise Lösung mit der Gegenseite zu erarbeiten.


Gerne können Sie uns die erhaltene Abmahnung per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zukommen lassen oder uns für eine kostenlose Erstberatung unter der Nummer 02307/17062 erreichen.


Wir sehen Ihrer Anfrage entgegen.


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