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Ticketabmahnung des 1. FSV Mainz 05 durch die RuhrKanzlei

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Unsere Kanzlei hat in den letzten Tagen mehrere Anfragen aufgrund von Ticketabmahnungen des 1. Fußball- und Sportverein Mainz 05 e. V. (im Folgenden Mainz 05) erhalten.


Mainz 05 wird ebenfalls durch die für Ticketabmahnungen bekannte RuhrKanzlei aus Dortmund vertreten.


Die Abmahnung hat letztendlich mehr oder weniger den gleichen Inhalt, wie auch andere Bundesligavereine, welche von der RuhrKanzlei vertreten werden.


Mainz 05 ist Veranstalter für Spiele in der MEWA ARENA. Auch Mainz 05 hat ein Interesse, den Schwarzhandel mit Tickets zu unterbinden. Den abgemahnten Personen wird in der Regel vorgeworfen, entgegen der Allgemeinen Ticket- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend ATGB) durch eine Angebotsschaltung auf einer sogenannten nicht autorisierten Zweitplattform verstoßen zu haben. Auf die ATGB wird sowohl im Ticketshop als auch bei jedem Ticketkauf im Rahmen des einzelnen Kaufvertrages Bezug genommen. Tickets dürfen grundsätzlich nur ausnahmsweise und unter Beachtung der ATGB weitergegeben werden. Unzulässig sei es insbesondere, die Tickets öffentlich bei Auktionen oder bei nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen zum Kauf anzubieten. Durch das Angebot über den jeweiligen Account besteht ein Anscheinsbeweis, dass der Inhaber des Accounts die angeblichen Rechtsverletzungen begangen habe.


Aufgrund dessen macht die Mainz 05 folgende Ansprüche geltend:


1. Die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung


2. Einen Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 353,60 € unter Fristsetzung


3. Mainz 05 behält sich die Zahlung einer Vertragsstrafe, die Auszahlung von Mehrerlösen, den zukünftigen Ausschluss vom Ticketerwerb sowie einen Auskunftsanspruch, ob, wann, welche und wie viele Eintrittskarten zu welchem Preis und Zeitpunkt an welche Personen und/oder Firmen durch die abgemahnte Person veräußert wurden, vor.


Im Rahmen einer raschen Erledigung wird jedoch angeboten, dass die abgemahnte Person fristgerecht die beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung im Original rechtsverbindlich unterzeichnet und an die Gegenseite zurücksendet sowie die Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 353,60 € fristgerecht an die Gegenseite zahlt. Sofern die genannten Fristen ergebnislos verstreichen, kündigt die RuhrKanzlei an, Mainz 05 zu empfehlen, zur Durchsetzung ihrer Ansprüche gerichtliche Schritte einzuleiten.


Haben auch Sie eine Ticketabmahnung von Mainz 05 oder anderen Bundesligavereinen erhalten?


Sollten auch Sie eine Ticketabmahnung von Mainz 05 oder einem anderen Bundesligaverein erhalten haben, bietet es sich in jedem Fall an, zunächst eine anwaltliche Beratung aufzusuchen. In jedem Einzelfall ist stets zu prüfen, ob die geltend gemachten Vorwürfe auch tatsächlich zutreffen.


Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, ob die abgemahnte Person auch den ATGB des jeweiligen Vereins zugestimmt hat.

Selbst wenn die geltend gemachten Vorwürfe zutreffen, bietet es sich jedoch in der Regel an, durch einen Anwalt eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und eine vergleichsweise Lösung hinsichtlich der geforderten Kosten zu finden.


Unsere Kanzlei vertritt seit vielen Jahren typische Ticketabmahnungen sowohl gegen die RuhrKanzlei, aber auch andere bekannte Kanzleien, welche im Bereich der Ticketabmahnungen tätig sind.


Sie können uns Ihre Abmahnung gerne per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zukommen lassen und um eine kostenlose Ersteinschätzung bitten. Alternativ können Sie uns auch gerne direkt telefonisch unter der Nummer 02307/17062 für eine Erstberatung erreichen.


Wir sehen Ihrer Anfrage entgegen.



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