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Abmahnung durch die Schmidt Spiele GmbH wegen „Mensch ärgere Dich nicht“ – Was Betroffene wissen müssen

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Schmidt Spiele GmbH, vertreten durch die Kanzlei Fortmann Tegethoff, spricht aktuell Abmahnungen wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Bezeichnung „Mensch ärgere Dich nicht“ aus. Grundlage dieser Abmahnungen ist der Markenschutz für den bekannten Spieltitel. In diesem Beitrag erklären wir, worum es konkret geht, welche Forderungen gestellt werden und wie man sich am besten verhält, wenn man eine solche Abmahnung erhält.


Der Vorwurf: Markenrechtsverletzung durch Nutzung der Bezeichnung „Mensch ärgere Dich nicht“

Die Schmidt Spiele GmbH ist Inhaberin der seit 1918 eingetragenen deutschen Marke sowie einer Unionsmarke „Mensch ärgere Dich nicht“. Aufgrund der enormen Bekanntheit des Spiels genießt die Marke einen erweiterten Schutz.

Abgemahnt wird die Nutzung dieser Bezeichnung im geschäftlichen Verkehr, wie z. B. beim Angebot eines ähnlichen Spiels auf Plattformen wie Etsy. In dem uns vorliegenden Fall wurde einem Anbieter vorgeworfen, ein Spiel unter der Bezeichnung
„Mensch Ärgere Dich Nicht Spiel incl. Magnetischer Aufbewahrung“
angeboten zu haben. Die Kanzlei Fortmann Tegethoff sieht hierin eine Verletzung der Markenrechte, da sowohl der Name als auch die Gestaltung des Spiels dem Original ähneln und eine Verwechslungsgefahr bestehe.


Die Forderungen: Unterlassung, Auskunft und Kostenerstattung

Typisch für solche Abmahnungen sind folgende Forderungen:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
    Zukünftig soll jede Nutzung der Bezeichnung „Mensch ärgere Dich nicht“ unterlassen werden, andernfalls droht eine Vertragsstrafe von 5.001,00 EUR pro Verstoß.

  2. Auskunftserteilung
    Offenlegung, in welchem Umfang das beanstandete Angebot bereits genutzt wurde, inklusive Verkaufszahlen und Umsätze.

  3. Schadensersatzverpflichtung
    Verpflichtung zum Ersatz aller bereits entstandenen und zukünftigen Schäden.

  4. Erstattung der Anwaltskosten
    Gefordert wird ein Betrag von 3.020,34 EUR, basierend auf einem Gegenstandswert von 150.000 EUR.

Dabei werden sehr kurze Fristen gesetzt – meist nur wenige Tage – und eine Fristverlängerung wird ausdrücklich ausgeschlossen.


Ihre Kanzlei mit Erfahrung im Markenrecht und Abmahnungen der Schmidt Spiele GmbH

Gerade im Bereich des Markenrechts verfügen wir über umfassende Erfahrung. Wir haben bereits zahlreiche Mandanten bei Abmahnungen der Schmidt Spiele GmbH erfolgreich vertreten. Durch unsere Spezialisierung kennen wir die Vorgehensweise dieser Kanzlei genau und wissen, wie wir Forderungen prüfen, reduzieren oder sogar vollständig abwehren können.

Ein besonderes Anliegen unserer Kanzlei ist es, gerichtliche Verfahren nach Möglichkeit zu vermeiden. Unser Ziel ist stets eine schnelle, wirtschaftlich sinnvolle Lösung – ohne langwierige und kostenintensive Gerichtsprozesse.


So reagieren Sie richtig auf die Abmahnung

Wenn Sie eine Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH erhalten haben:

  • Keine Panik – aber Fristen beachten
    Die gesetzten Fristen sind ernst zu nehmen, dennoch sollte besonnen gehandelt werden.

  • Nichts vorschnell unterschreiben oder zahlen
    Die beigefügte Unterlassungserklärung ist häufig zu weitreichend und kann erhebliche Risiken bergen.

  • Sofort professionelle Hilfe in Anspruch nehmen
    Mit der richtigen anwaltlichen Unterstützung lassen sich unnötige Kosten und rechtliche Nachteile vermeiden.


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Dank unserer jahrelangen Erfahrung im Markenrecht und im Umgang mit Abmahnungen der Schmidt Spiele GmbH sind wir der richtige Partner an Ihrer Seite.

Unser Ziel: Eine schnelle und außergerichtliche Lösung zu Ihren Gunsten!

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