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Ticketabmahnung durch die Schütz Rechtsanwälte im Auftrage der Live Nation GmbH

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Unsere Kanzlei wurde kürzlich bzgl. einer typischen Ticketabmahnung beauftragt.


Im hiesigen Falle handelt es sich um die Live Nation GmbH, welche durch die Kanzlei Schütz Rechtsanwälte vertreten werden.


Die Schütz Rechtsanwälte vertreten bekanntermaßen Fußballvereine, aber auch Musiker. Im vorliegenden Falle wird die Live Nation GmbH bzgl. Tickets des Künstlers Chris Brown vertreten.


Der Grund der Beauftragung sei, dass die abgemahnte Person entgegen der allgemeinen Geschäftsbedingungen auf einer nicht autorisierten Onlineverkaufsplattform Tickets für Konzerte des Künstlers Chris Brown in Deutschland im Jahre 2023 zum Verkauf eingestellt haben soll.


Dadurch, dass das Ticket mit einem Preis als Verhandlungsbasis eingestellt wurde, sei zumindest billigend im Kauf genommen worden, dass eine Gewinnerzielung erreicht wird. Durch die Einstellung des Verkaufsangebotes bei einer nicht autorisierten Zweitplattform habe die abgemahnte Person gegen das Weiterverkaufsverbot gem. Ziffer 11.2 der Ticket-AGB der Live Nation GmbH verstoßen.


Die Live Nation GmbH möchte in ihren AGB-Weiterverkaufsbeschränkungen sowie der konsequenten Verfolgung von Verstößen das Preisgefüge für Konzerte des Künstlers Chris Brown aufrecht erhalten und die Sicherheit der Konzertbesucher bestmöglich gewährleisten.


Aufgrund der angeblichen Rechtsverletzung macht die Live Nation GmbH zunächst unter Fristsetzung einen Unterlassungsanspruch geltend. So soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden, welche die Wiederholungsgefahr ausräumt. Sodann wird gem. Ziffer 13.1 der Ticket-AGB der Live Nation GmbH eine angemessene Vertragsstrafe festgesetzt. Im vorliegenden Fall sei eine Vertragsstrafe in Höhe von 650,00 € angemessen. Zudem wird ein Anspruch auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten auf Grundlange eines Gegenstandswertes in Höhe von 2.500,00 €, somit eine Zahlung in Höhe von 308,60 €, geltend gemacht.


Zu Gunsten der abgemahnten Person erklärt sich die Live Nation GmbH jedoch im Falle einer rechtzeitigen Begleichung der Vertragsstrafe und der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung im Sinne einer außergerichtlichen Einigung damit einverstanden, die angefallenen Rechtsverfolgungskosten nicht neben der geforderten Vertragsstrafe geltend zu machen. Sodann wird nochmals zusammenfassend darauf hingewiesen, welche Ansprüche geltend gemacht werden.


Sofern die vorgenannten Fristen ergebnislos verstreichen sollten, wird bereits angekündigt, dass mit der gerichtlichen Verfolgung aller bestehenden Ansprüche zu rechnen ist.


Haben auch Sie eine Ticketabmahnung der Live Nation GmbH erhalten? 


Sollten auch Sie eine Ticketabmahnung von der Live Nation GmbH, sowohl für den Künstler Chris Brown aber auch andere Künstler erhalten haben, ist es stets ratsam, zunächst Rat bei einem spezialisierten Anwalt aufzusuchen.


So muss stets im Einzelfall geprüft werden, ob die geltend gemachten Vorwürfe auch zutreffen. Selbst im Falle eines Bestehens der Ansprüche bietet sich in der Regel an, begleitend mit einem Anwalt eine außergerichtliche Lösung mit der Gegenseite zu finden.


Sie können uns gerne die erhaltene Abmahnung per E-Mail an die Adresse ra@kanzlei-heidicker.de zusenden oder uns eine kostenlose Erstberatung unter der Rufnummer 02307/1706-2 erreichen.


Wir sehen Ihrer Anfrage entgegen.


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