Tierhalter-Haftpflichtversicherung

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Eine Haftpflichtversicherung für Tiere ist enorm wichtig. Da die normale private Haftpflichtversicherung in der Regel nur bei Schäden greift, die durch zahme Haustiere, wie zum Beispiel Vögel, Katzen oder Meerschweinchen, verursacht werden, sollte jeder Tierhalter eine Haftpflichtversicherung für sein Tier haben.

Tiere sind unsere treuen Begleiter. Das Zusammenleben mit ihnen bereitet in erster Linie große Freude und bereichert unseren Alltag. Sie sind jedoch auch Lebewesen, die in unterschiedlichen Situationen unterschiedlich und nicht immer vorhersehbar reagieren.

Das Pferd Ihrer Tochter ist durch und durch pflegeleicht? Der Hund Ihrer Familie will wie immer nur spielen? Aber was kommt auf Sie als Tierhalter zu, wenn das Temperament mit Ihrem Vierbeiner doch einmal durchgeht? Für Schäden, die sein Haustier verursacht, muss der Tierhalter verschuldensunabhängig persönlich aufkommen.

Die Tierhalterhaftung ist in § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt und als sogenannte Gefährdungshaftung ausgestaltet. Danach haftet der Halter eines Tieres allein aufgrund der Gefährlichkeit seines Tieres grundsätzlich für alle Schäden, die der Vierbeiner verursacht. Eigenart dieser Gefährdungshaftung ist, dass es auf ein Verschulden des Tierhalters nicht ankommt. Allein die Tatsache, dass man ein Tier hält, begründet die Haftung für durch das Tier verursachte Schäden. So haftet ein Hundehalter also auch dann, wenn er das Tier gut erzieht und sorgsam beaufsichtigt. Für jeden von einem Hund verursachten Schaden haftet sein Halter, egal ob dieser irgendetwas falsch gemacht hat oder nicht. Gleiches gilt bei Pferden.

Diese Tierhalterhaftung kann also selbst den reichsten Tierbesitzer in den finanziellen Ruin treiben: Wie oft wird im Radio gemeldet, dass sich Tiere, insbesondere Hunde oder Pferde auf der Fahrbahn befinden. Im schlimmsten Fall kommt es zu einem Millionenschaden – wenn das Pferd oder der Hund etwa einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem es zu einer Massenkarambolage kommt. Dabei gilt es zu beachten, dass man persönlich nicht nur für die beschädigten Fahrzeuge, sondern insbesondere auch für Schäden der verletzten Verkehrsteilnehmer wie zum Beispiel Heilbehandlungskosten aufkommen muss. Aus diesem Grund ist gerade bei Pferden das Gefahrenpotenzial sehr hoch: Scheut das Pferd zum Beispiel und verletzt dabei einen Menschen, kann das ebenfalls unabsehbare finanzielle Folgen für den Tierhalter haben, wenn nicht sogar existenzgefährdend sein.

Aus diesem Grund ist in immer mehr Bundesländern die Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Hunde Pflicht.

Da die Haltung eines Tieres mit finanziellen Risiken wie der Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verbunden ist, sollte man insbesondere als Hunde- oder Pferdehalter auch ohne gesetzliche Verpflichtung eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen.

Günstige Versicherungsverträge kosten meist 60,00 € bis 90,00 € pro Jahr. Ich empfehle Ihnen die Absicherung von mindestens 3 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 1 Mio. Euro für Vermögensschäden. Folgende Leistungen sollten mit eingeschlossen sein:

  • Haftpflichtschutz bei Deckschäden durch Hunde,
  • Haftpflichtschutz bei Mietsachschäden, die durch Hunde verursacht werden,
  • Welpenvorsorge,
  • Haftpflichtschutz bei Schäden an gemieteten Pferdeboxen,
  • Haftpflichtschutz bei Flurschäden durch Pferde,
  • Fohlenvorsorge,
  • Auslandsschutz weltweit.

Mehr zum Pferderecht und Recht rund ums Tier finden Sie auf meinen Internetseiten www.kanzlei-thalwitzer.de und www.tierrecht-frankfurt.de.

Ihr Rechtsanwalt René Thalwitzer


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