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Tod einer 5-Jährigen – Landgericht Kaiserslautern verhängt lebenslange Freiheitsstrafen

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Das Schwurgericht des Landgerichts Kaiserslautern hat mit einem Urteil vom 01.02.2016 eine Frau zu lebenslanger Haft verurteilt, weil sie ihre Tochter nach einem Sturz sterben ließ. Auch das mitangeklagte Paar, bei dem das Kind damals untergebracht war, wurde wegen Mordes durch Unterlassen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Das fünfjährige Mädchen war im Juni 2016 mehrere Stunden nach dem Sturz in der Wohnung des Paares an einer Hirnblutung gestorben. Keiner der anwesenden Erwachsenen hatte ärztliche Hilfe für sie geholt. Das Landgericht sah es zudem als erwiesen an, dass die Mutter des Mädchens und ihr Bekannter nach dem Tod des Mädchens ihre Leiche in einen Müllsack gepackt und dann auf einer Sackkarre in den Wald gebracht und verscharrt haben. Nach Ansicht der Richter habe man das Mädchen mit großer Wahrscheinlichkeit gerettet werden können, wäre einen Krankenwagen gerufen worden.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Seitens der Verteidigung wurden dagegen milde Strafen gefordert. Der Verteidiger des Mannes, bei dem das Mädchen gelebt hat, sieht den Anklagevorwurf Mord durch Unterlassen zwar für gegeben. Allerdings hielt er in seinem Plädoyer wegen der schlechten Lebensumstände seines Mandanten eine mildere Strafe als lebenslang für angemessen. Auch die Anwältin der Mutter beantragte eine milde Strafe. Der Verteidiger der dritten Angeklagten forderte für sie eine Strafe von höchstens acht Jahren.

Während des Prozesses am Landgericht Kaiserslautern wurde zudem bekannt, dass das Mädchen offenbar in einer fensterlosen Abstellkammer untergebracht war. Laut Anklage bekam sie so wenig zu essen, dass das Mädchen vor Hunger Katzenkot gegessen haben soll. Zudem soll sie auch immer wieder von dem männlichen Angeklagten misshandelt worden sein. Vor Gericht beschuldigten sich die Angeklagten gegenseitig.


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