TOP-Wirtschaftskanzlei hilft bei Onlinebanking Betrug

  • 3 Minuten Lesezeit


Onlinebanking-Betrug: Bank haftet bei leer geräumten Konto 

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Spezialisiert: Wir helfen täglich Betroffenen in ganz Deutschland, bei denen unberechtigte Abbuchungen vorgenommen wurden. Wir sind gewählt von Mandanten und Kollegen zur TOP-Wirtschaftskanzlei 2021, 2022 und 2023 (Datenschutzrecht) , empfohlen vom Magazin FOCUS.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung. 


Update vom 08.01.2024: Bankkunde bekommt Geld wieder! Urteil zugunsten des Bankkunden der Sparkasse Köln/Bonn! 

Die Sparkasse wurde durch das Gericht verpflichtet, den Schaden in Höhe von fast  10.000,00 € dem Konto des Klägers wieder gutzuschreiben.

Der Bankkunde hat danach nicht grob fahrlässig gehandelt. Er musste nicht wissen, dass Anrufe unter falscher angezeigter Nummer (sogenannter "Call-ID Spoofing") erfolgen können und durfte auf die Richtigkeit des Anrufs vertrauen. Auch der der Hinweis nur „explizit beauftragte“ Aufträge freizugeben, begründete nach dem Urteil keine grobe Fahrlässigkeit, da der Auftrag telefonisch beauftragt wurde. Darüberhinaus  war die Information in der PushTAN „Registrierung Karte“ danach nicht ausreichend, dass auf einem Mobiltelefon "ApplePay" installiert werden solle. 

Der Kläger hat  in dem Fall einen Anspruch gegen die Sparkasse, das bei ihr geführte Girokonto des Klägers Nr. auf den Stand zu bringen, auf dem es "sich ohne die Belastungen durch die nicht autorisierten Zahlungsvorgänge in Höhe von insgesamt EUR 9.933,38 am 23.09.2022 befunden hätte"! 

Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Rechtssicher und erfolgreich in der digitalen Welt.


Wir gestalten für Sie einen Schriftsatz an die Bank mit den geltend gemachten Ansprüchen. 

• Prüfung der Abmahnung

• Gestaltung eines anwaltlichen Schriftsatzes

In manchen Fällen ist auch eine Klage erforderlich.

Teilweise werden unsere Rechtsanwaltsgebühren auch von Rechtschutzversicherungen übernommen.

Kontaktieren Sie uns: 

Email: info@europajurist-schenk.com

Tel.: 089 / 21543877

Ihre Ansprechpartnerin: Sabine Schenk

Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz (Medien-, Marken-, Wettbewerbs-, Patentrecht); Zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV); geprüfte IT-Sicherheitsbeauftragte und Gutachterin für Datenschutz- und Sicherheit (Modal)

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Zu den Fällen:

WELCHE KREDITINSTITUTE BETROFFEN SIND:

Beispielsweise können die Sicherheitseinrichtungen im BestSign-Sicherheitsverfahren der Postbank unzureichend gewesen sein: aufgrund von „Datenlecks“ werden Bankdaten, insbesondere Zugangsdaten zum Online-Banking durch kriminelle Dritte abgefangen oder falsche „Seal-One ID“ in der BestSign-App angelegt, ohne dass es der Kunde bemerken konnte.

Oder Kunden der Kreissparkasse Köln erhalten einen vermeintlichen Anruf eines Bankmitarbeiters, wobei im weiteren Verlauf das System der Bank durch den Täter überwunden wird.


BANKEN WEIGERN SICH HÄUFIG:

Viele Banken weigern sich, das Geld zu erstatten. Häufig ändert sich dies erst dann, wenn der Kunde einen spezialisierten Anwalt hinzuzieht. Die Bank darf die Rückerstattung nicht mit dem bloßen Hinweis auf die „Cyberkriminalität“ ablehnen. Der Kunde hat einen gesetzlichen Rückerstattungsanspruch gegen die Bank. Die Bank muss beweisen, dass der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat  (vgl. BGH Urteil vom 10. Oktober 2013 - III ZR 345/12, BGHZ 198, 265 Rn. 26 mwN.). Auch wenn der Kunde grob fahrlässig gehandelt haben soll, ist die Bank zur Rückerstattung verpflichtet, wenn das System der Bank an erheblichen Sicherheitslücken leidet (vgl. LG Zweibrücken, Az.: 2 O 130/22).



WAS BETROFFENE TUN KÖNNEN:

Die Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat entsprechende Erfahrung mit der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Banken wegen Online Banking-betrug. Sollten Sie Opfer von Betrug beim Online-Banking sein, sperren Sie sofort die betroffenen Konten und Karten Ihrer Bank unter 116 116.



WAS WIR FÜR SIE TUN KÖNNEN:

Die Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt zahlreiche Kunden, bei denen Täter auf ihr Online-Banking zugegriffen haben. Rechtsanwältin Sabine Schenk berät und vertritt Sie gerne, wenn Täter sich Zugriff auf Ihre Konten verschafft haben.


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