Totalverlust durch Beteiligung auch bei Kapitalgarantie!

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Hatten Sie jemals Geld zu verschenken? Nein? Sie sind auf dem besten Wege, wenn Sie in Beteiligungen an Kommanditgesellschaften sogenannten GmbH & -Co. KG oder stillen Beteiligungen investiert haben.

Das allererste Risiko was Sie haben ist, dass Sie das Geld für immer dem Risiko des Totalverlustes auszusetzen. Ganz einfach: Mit Bezahlung des Kaufpreises tauschen Sie den zuvor gegenüber einer Bank bestehenden Anspruch aus Auszahlung des Kaufpreises (Kontostandes zu Ihren Gunsten) gegen ein Gesellschafterkonto, dass dem unternehmerischen Risiko (und hierzu gehört das Risiko des Totalverlustes) unterfällt. Mit andern Worten: Ihr Geld ist mit Zahlung des Kaufpreises weg.

Sie fühlen sich falsch beraten? Rufen Sie einen Fachanwalt im Bank- und Kapitalanlagerecht an und unternehmen Sie, falls ermöglicht Ihr Geld zurück zu holen. Andernfalls ist es halt weg.

Totalverlustrisiken haben Sie, wenn Sie u. a. folgende Beteiligungen abgeschlossen haben:

  • Schiffsfondsbeteiligungen,
  • Medienfondsbeteiligungen,
  • Containerfondsbeteiligungen,
  • Beteiligungen als Kommanditist oder stiller Gesellschafter.

Wurden Sie falsch beraten, kriegen Sie im Fall eines erfolgreich vertretenen Rechtstreits Ihr Geld zurück. Andernfalls müssen Sie wohl zahlen, da die Beitrittserklärungen Ihrerseits erst einmal wirksam sind.

Wie man rauskommt? Gerne helfen wir hier weiter:

MJH Rechtsanwälte, Herr Rechtsanwalt Martin J. Haas meint: wer freiwillig in solche Beteiligungen investiert und meint damit eine Rücklage im Sinne einer Altersvorsorge zu besitzen muss gute Nerven und volles Vertrauen in die Verantwortlichen der Kapitalanlagegesellschaften besitzen. Dabei muss ihm aber klar sein, dass das Risiko des Totalverlustes stets eine solche Gesellschaft begleitet. Da gerade die kleineren Kapitalanlagegesellschaften nicht unter einer strengen Aufsicht stehen, ist das Geld mit Sicherheit besser in Sparbriefen, Festgelder oder dergleichen angelegt, wenn man das Geld tatsächlich zu einem späteren Zeitpunkt benötigt. Eine Rückzahlungspflicht der Gesellschaft gibt es im Fall von Beteiligungen jedenfalls nicht. Was im Gesellschaftsvertrag steht ist nämlich nicht Gesetz, sondern von der wirtschaftlichen Situation der jeweiligen Gesellschaft abhängig.

Auch sogenannte Kapitalgarantie bei Investitionen in Garantie-Zertifikate ändert hieran nichts. Die Kapitalanlagegesellschaften investieren nicht selten neben dem Kapital der Anleger auch weiteres kreditfinanziertes Kapital aus Darlehen, welche aufgenommen wurden um aufgrund angeblich niedriger Zinsen hohe Renditen insgesamt erzielen zu können. Bleibt aber dann die Rendite der Garantie-Zertifikate unter den Kosten der Darlehen verbleibt, nachdem die Gesellschaft ja auch noch Werbungskosten, Personalkosten und Steuern und natürlich die Darlehen zurück zu zahlen hat im Zweifelsfalle keine Gelder mehr, die man an die Gesellschafter auskehren kann.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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