TradeStocks24 – Betrug? – anwaltliche Unterstützung
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Anleger sollten keinesfalls Handelsgeschäfte über die Internethandelsplattform TradeStocks24 tätigen.
Die Handelsplattform TradeStocks24 bietet im Internet auf ihrer Homepage (stockstrade24.com) den Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) an.
Abgesehen davon, dass es sich bei den entsprechenden Handelsgeschäften, soweit sie für Anleger überhaupt durchgeführt werden, um hochriskante Anlagegeschäfte handelt, die nach Analysen der zuständigen nationalen Behörden zum CFD-Handel in verschiedenen EU-Staaten in 74 % bis 89 % der Kleinanlegerkonten üblicherweise Anlageverluste verursachen, wobei der durchschnittliche Verlust pro Kunde zwischen € 1.600,00 und € 29.000,00 beträgt, spricht eine Vielzahl von Gesichtspunkten dafür, dass die Firma TradeStocks24 betrügerisch agiert.
Die Handelsplattform, die unter der Domain stockstrade24.com im Internet erreichbar ist, teilt unter anderem mit, dass sie seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), seitens der englischen Finanzmarktaufsicht (FCA) und seitens der italienischen Finanzmarktaufsicht (CONSOB) eine Genehmigung erhalten hätte, die vorgenannten Handelsgeschäfte anzubieten.
Sämtliche vorgenannten Angaben sind falsch. Die Firma TradeStocks24 agiert ohne Erlaubnis der BaFin und bietet ungenehmigt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Auch die Genehmigungen der FCA und der CONSOB liegen, entgegen den Angaben auf der Webseite, nicht vor.
Falls die Handelsplattform TradeStocks24 in Deutschland aktiv ist, verstößt sie damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG). Ein solcher Verstoß ist kein geringfügiges Vergehen. Verantwortliche von Handelsplattformen, die ohne Genehmigung und Regulierung operieren, können in Deutschland sogar zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt werden.
Unabhängig davon fehlt auch ein rechtsverbindliches Impressum mit einem Hinweis auf die Rechtsform der Firma TradeStocks24 und auf die Vertretungsverhältnisse. Dem Internetauftritt ist nicht zu entnehmen, wer die vertretungsberechtigten Organe der Firma TradeStocks24 sind.
Außerdem ist die Webseite der Firma TradeStocks24 inhaltlich und grafisch identisch zu weiteren Plattformen, vor denen die BaFin bereits gewarnt hat. Es handelt sich hierbei um die Internethandelsplattformen fxstocks24.com, centrisfx.com, on-traders.com und comcapitals.com.
Investoren, die bei der Plattform TradeStocks24 investiert haben, Schwierigkeiten bei der Auszahlung ihres Guthabens hatten oder Verluste erlitten haben und Informationen über Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung suchen, können sich an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.
Für ein erstes Gespräch, in dem grundlegende Fragen, wie etwa die Kosten, besprochen werden, fallen keine Gebühren an.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt über etwa 30 Jahre Erfahrung und umfassendes Fachwissen in der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere in Fällen von Kapitalanlagebetrug, einschließlich im Bereich der Cyberkriminalität.
Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR
Triftstraße 4, 80538 München
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Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.
Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.
Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.
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