Trend Capital GmbH & Co. Dubai Business Bay KG: Rückzahlungsverlangen Insolvenzverwalter berechtigt?

  • 1 Minuten Lesezeit

Worum geht es?

Anleger hatten sich in den Jahren 2006/2007 an einem geschlossenen Immobilienfonds beteiligt, der den Geschäftszweck hatte, Immobilien im Emirat Dubai zu kaufen und zu verkaufen und dadurch Gewinne zu erzielen. Die Anleger beteiligten sich in der Regel als Treuhandkommanditisten an dem Fonds. Alternativ bestand die Möglichkeit, sich direkt als Kommanditist – und nicht mittelbar als Treuhänder – an der Gesellschaft zu beteiligen. Anleger, die sich zunächst über eine Treuhänderin (West Audit GmbH) beteiligten, stiegen in den Rang eines echten Kommanditisten auf, nachdem über das Vermögen der Treuhänderin das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Im Jahr 2008 erhielten Anleger von der Gesellschaft das Angebot, dass ihre Einlage zurückgezahlt wird und die Beteiligung damit endet.

Warum nimmt der Insolvenzverwalter der Trend Capital GmbH & Co. Dubai Business Bay KG die Anleger in Anspruch?

Der Insolvenzverwalter nimmt Anleger auf Rückzahlung der (rückgezahlten) und beendeten Kommanditbeteiligung in Anspruch. Dieses wird damit begründet, dass die Gesellschaft von anderen Gesellschaften massive Geldzahlungen erhalten hatte, angeblich ohne Rechtsgrund. Es wird damit argumentiert, dass die Gesellschaft angebliche Gewinne an die Anleger ausgeschüttet hätte, obwohl sie überschuldet war.

Es sind jedoch weder der Zeitpunkt der Überschuldung, vor den jeweiligen Zahlungen an die Anleger, nachgewiesen worden noch ist nachweisbar, welche Zahlungen jeweils an die Anleger weitergeflossen sind.

Im Übrigen wird nicht differenziert zwischen der Beendigung der Kommanditbeteiligung und der damit verbundenen Rückabwicklung der Beteiligung einerseits und den Anlegern, die noch Kommanditisten sind und Ausschüttungen erhalten haben.

Was ist zu tun?

Sollten Sie klageweise in Anspruch genommen werden, suchen Sie einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht auf, der Ihren konkreten Vorgang prüft. Aus unserer Sicht sind nicht sämtliche Ansprüche des Insolvenzverwalters begründet.

Gern sind wir für Sie da.

Anwaltskanzlei Bontschev

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev

Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht/Fachanwältin für Steuerrecht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Kerstin Bontschev

Beiträge zum Thema