Trennung! Was tun?

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Was tun bei einer Trennung - der „Notfallkoffer"

Statistisch gesehen wird in Deutschland jede dritte Ehe geschieden. Oft gehen damit Enttäuschung, Trauer und vielleicht sogar auch Wut einher. All dies versperrt einem den Blick für die Zukunft und die diesbezüglich entscheidenden Fragen. Hier soll der Versuch unternommen werden etwas Klarheit zu schaffen und Ungewissheit zu beseitigen:

1. Überblick

Wichtig ist, dass man sich einen Überblick darüber verschafft, wie hoch die jeweiligen Einkünfte der Beteiligten sind, welche Zahlungsverpflichtungen bestehen und wie die Eigentumsverhältnisse ausgestaltet sind. Gibt es ein gemeinsames Konto? Sind beide je zur Hälfte Eigentümer der Immobilie? Welche Versicherungen sind abgeschlossen? Man bekommt dann auch eine Vorstellung davon, welche Positionen man sich durchaus sparen kann und welches Potenzial man ansonsten noch hat. Das Erstellen einer Übersicht führt schon einmal zu einer gewissen Sicherheit.

2. Vorschnelle Entscheidungen

Oft hat man den Wunsch, dass man möglichst alles und schnell einvernehmlich regelt. Dies ist durchaus auch ein guter Ansatz. Dies gilt umso mehr, wenn man gemeinsame Kinder hat. In dieser Zeit sollte man neben dem Austausch jedoch noch keine schriftliche Vereinbarung treffen, ohne dass man sich hierzu fachmännischen Rat eingeholt hat. Einmal abgegebene Erklärungen, seien sie nun formell wirksam oder nicht, werden einem in der Zukunft immer wieder vorgehalten. Man sollte also bei der Abgabe von schriftlichen Erklärungen besonnen sein.

3. Klärung der unterhaltsrechtlichen Situation

Für denjenigen, der Unterhalt benötigt ist es wichtig, diesen so zeitnah wie möglich anzumelden. Wenn Sie dies nicht tun, so ist der Unterhalt nicht mehr rückwirkend geltend zu machen. Diese Zeit ist dann tatsächlich verloren. Der Unterhaltsgegner sollte daher schon zum Zeitpunkt der Trennung mit dem Unterhalt wirksam in Verzug gesetzt werden. Auch wenn die Ausrechnung des Unterhaltes noch etwas Zeit in Anspruch nimmt, kann man dann ab der ersten Aufforderung auch rückwirkend Unterhalt verlangen.

4. Trennungsjahr

Vielen wird bekannt sein, dass man die Ehescheidung erst dann einreichen kann, wenn man länger als ein Jahr voneinander getrennt lebt. Plakativ wird hier die „Trennung von Tisch und Bett“ genannt. Nach außen hin klar ist eine Trennung, wenn einer auszieht. Dies ist nicht immer durchführbar. Es ist jedoch auch möglich, in dem gemeinsamen Haushalt voneinander getrennt zu leben. Dies aber bedeutet die Einstellung jeglicher wechselseitiger Versorgungsleistungen. Man kann beispielsweise Nutzungsregelungen für die Gemeinschaftsräume aufstellen. Zu bedenken ist auch, ob man nicht vielleicht auch zeitweise bei Freunden etc. unterkommen kann. Wenn man die Trennung innerhalb der ehegemeinschaftlichen Immobilie herbeiführt und in dem darauffolgenden Jahr auch geschieden werden will, so würde sich zusätzlich eine Trennungsmitteilung empfehlen, in dem die Trennung auch noch einmal schriftlich dokumentiert wurde.

5. Änderungen

Eine Trennung und im anschließenden auch Ehescheidung bedeutet immer eine Veränderung. Hierauf muss man sich gefasst machen. Steuerklassen werden gewechselt. Es ändert sich die wirtschaftlichen Verhältnisse. Aus einem ehemals gemeinsamen, vielleicht auch gut wirtschaftlich aufgestellten, Haushalt werden zwei Haushalte die finanziert werden müssen. Man wird also Dinge möglicherweise zurücklassen und sich auf Änderungen einstellen müssen. Dies kann auch bedeuten, dass man sich kleinersetzen muss. Man wird sich also mit dem Gedanken eines kleineren Autos oder einer kleineren Wohnung auseinandersetzen müssen.

6. Das Wichtigste zum Schluss:

Bei allen Enttäuschungen, wirtschaftlichen Fragen und Veränderungen muss man das Wohl der gemeinsamen Kinder weiterhin im Blick behalten. Sie bleiben weiter Eltern, auch wenn Sie sich als Paar voneinander getrennt haben. Das Gegenüber bleibt Mutter oder Vater des gemeinsamen Kindes, gleich wieviel Porzellan zwischen Ihnen zerschlagen wurde. Sollte es hinsichtlich des Umgangs und des Sorgerechtes einmal zu Unstimmigkeiten kommen, so stehen Ihnen Elternberatungsstellen zur Verfügung. Dort können Sie sich Hilfe holen. Die Trennung der Eltern- von der Paarebene  ist wahrscheinlich die größte Herausforderung. Hinzu kommt auch noch, dass Sie gut gemeinte Ratschläge von allen Seiten erhalten werden. Bitte beachten Sie hierbei, dass Sie es sind, die mit der Situation umgehen müssen und es letztendlich Ihre Kinder sind, um die es geht.


Bei Fragen rund um Trennung und Scheidung helfen wir Ihnen gerne weiter.

Florian Linten

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

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