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Treuk AG Insolvenz – Möglichkeiten für Anleger

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Am 26.10.2017 wurde von dem Amtsgericht Köln (Az. 75 IN 356/17) das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Treuk AG eröffnet. Die Gesellschaft, die von Anlegern z. B. Lebensversicherungs- und Bausparverträge erwarb oder sich Rechte an diesen Verträgen abtreten ließ und mit Verbrauchern unter anderem Nachrangdarlehensverträge schloss, ist damit offiziell zahlungsunfähig. Für Anleger könnte dies den Totalverlust der Anlage bedeuten.

Bereits seit längerem war das Geschäftsmodell der Treuk AG in der Kritik. Schon 2015 berichtete der NDR, wie über den „Ratgeber für Finanzen e.V.“ die hochriskanten Finanzprodukte der Treuk AG vertrieben wurden. Statt sicheren Renditen aus bestehenden Lebensversicherungen und Bausparverträgen, wurde den Anlegern empfohlen, zum Beispiel in hochriskante Nachrangdarlehen zu investieren. Nachrangigkeit bedeutet, dass Auszahlungsansprüche im Falle der Insolvenz eines Unternehmens erst nach den Forderungen aller anderen Gläubiger bedient werden.

Nach Recherchen des NDR bestanden nicht nur personelle Verflechtungen zwischen dem angeblich gemeinnützigen Verein und der Treuk AG, sondern die Vermittler der Kapitalanlagen sollen sich sogar fälschlich als Mitarbeiter von Verbraucherzentralen ausgegeben haben.

Verbraucherzentrale rät zur Vertragsprüfung

Die Verbraucherzentrale Hamburg rät betroffenen Anlegern zur Prüfung ihrer Verträge, um möglichen Schadensersatz gegen Berater und Vermittler wegen einer fehlerhaften Beratung geltend zu machen. Berater und Vermittler müssen für einen entstandenen Schaden im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage haften, wenn bei der Beratung zu dieser Kapitalanlage über die Risiken der Kapitalanlage keine hinreichende Aufklärung erfolgt ist.

Für die Empfehlung der Umschuldung einer Lebensversicherung in ein Nachrangdarlehen müsste ein eindeutiger Hinweis erfolgen, dass es sich um den Wechsel in eine hochriskante Anlageform mit nachrangiger Besicherung und damit einem besonders hohen Totalverlustrisiko handelt, die sich insbesondere nicht zur Altersvorsorge eignet.

Da im Insolvenzverfahren Inhaber von Nachrangdarlehen als letzte Gläubigergruppe nur dann etwas aus der Insolvenzmasse erhalten, wenn alle vorrangigen Gläubiger vollständig befriedigt sind, könnte ein Vorgehen gegen die ehemaligen Berater und Vermittler die einzige Chance sein, das investierte Geld wieder zurückzuerhalten.

Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte vertritt geschädigte Kapitalanleger gegenüber Beratern, Vermittlern und Banken deutschlandweit. Für eine Prüfung ihrer Vertragsunterlagen und eine Einschätzung ihrer Möglichkeiten nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf.


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