Trotz Ehe für alle – Im Familienrecht herrscht Nachholbedarf
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Seit dem 1. Oktober 2017 dürfen sich homosexuelle Paare auch in Deutschland ganz offiziell das Ja-Wort geben. Die sogenannte „Ehe für alle“ hat nicht nur in den Reihen der Schwulen und Lesben für große Begeisterung gesorgt. Doch trotz der Gleichstellung von heterosexuellen und homosexuellen Ehepaaren, gibt es im Familienrecht noch viele Aspekte, die vom Gesetzgeber eindeutig geregelt werden müssen, damit die Homoehe tatsächlich die gleichen Rechte mit sich bringt wie eine Ehe zwischen einem Mann und einer Frau.
Wo besteht im deutschen Familienrecht noch Nachholbedarf in Bezug auf die Gleichstellung?
Ein familienrechtlicher Aspekt, der vielen Juristen in diesem Zusammenhang problematisch erscheint, ist, dass nicht beide Partner eines weiblichen verheirateten Paares automatisch das Sorgerecht für ein Kind erhalten, wie dies bei heterosexuellen Eheleuten der Fall ist. Der Grund für dieses Ungleichgewicht im Zusammenhang mit der Ehe für alle ist der § 1591 BGB. Dieser besagt, dass Mutter eines Kindes die Frau ist, die es geboren hat. Fraglich ist allerdings, wie es um die rechtliche Stellung der Frau bestellt ist, die mit der leiblichen Mutter eines Kindes verheiratet ist.
Bislang sieht es so aus, dass die „zweite Mutter“ das Kind als Stiefkind adoptieren muss, um eine rechtliche Gleichstellung zu erhalten. Das Konzept der Ehe für alle ist bei der Frage des Sorgerechts also noch nicht komplett ausgereicht. Wünschenswert wäre, dass die „zweite Mutter“ im Familienrecht ebenso behandelt wird wie bisher der rechtliche oder leibliche Vater.
Wie die Entwicklung in dieser Familienrecht Angelegenheit weitergeht, hängt wohl von der Politik der neuen Bundesregierung und insbesondere vom neuen Justizminister ab.
Ehe für alle – Standesämter haben noch so ihre Probleme
Die Homoehe bringt aber noch weitere Probleme mit sich. Denn mit der Ehe für alle geht ein Software-Problem der Standesämter einher. Die Besonderheiten der Ehe für alle können voraussichtlich erst ab dem 1. November von den Standesämtern korrekt erfasst werden. Momentan sieht die bürokratische Situation in Bezug auf die Schließung der Homoehe so aus, dass sich ein Partner formal mit einem falschen Geschlecht registrieren lassen muss.
Eine weitere Gesetzesänderung im Familienrecht wird dafür sorgen, dass die Ehe für alle demnächst auch formal korrekt erfasst werden kann. Auch die Urkunden, die derzeit im Rahmen der Homoehe ausgestellt werden, lassen nach Ansicht vieler homosexueller Paare noch zu wünschen übrig. Dort ist relativ unromantisch von Ehegatte I und Ehegatte II die Rede. Doch auch diese formale Schwierigkeit in Bezug auf die Ehe für alle soll demnächst behoben werden.
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