Trotz Urteil des BGH: Banken erstatten Bearbeitungsgebühren nicht

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Die Urteile des BGH vom 13.5.2014 (Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13) sind mittlerweile vielen Bankkunden bekannt.

Viele Bankkunden haben auch zwischenzeitlich versucht, die Bearbeitungsgebühren zurückzuerlangen.

Häufig beißen sie jedoch bei den Banken auf Granit. Zahlreiche Bankkunden haben mir mittlerweile ihre Ablehnungsschreiben vorgelegt.

Die Banken argumentieren häufig damit, dass die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt. Diese Argumentation ist mittlerweile hinfällig, da das Urteil samt Begründung veröffentlicht wurde.

Oftmals wird auch behauptet, die Bearbeitungsgebühr sei durch Individualvereinbarung zu Stande gekommen. Damit versuchen die Banken, das Vorliegen einer allgemeinen Geschäftsbedingung zu umgehen.

Die oben genannten Urteile beziehen sich nämlich auf allgemeine Geschäftsbedingungen. Diese müssen besondere Anforderungen an die Transparenz und Verständlichkeit erfüllen. Eine individuelle Vereinbarung einer Bearbeitungsgebühr dürfte hingegen viel eher zulässig sein.

Bankkunden sollten sich mit dieser Argumentation jedoch nicht abspeisen lassen. In keinem mir bekannten Fall lag eine Individualvereinbarung vor. Eine Individualvereinbarung würde voraussetzen, dass der Bankkunde mit der Bank aktiv die Bearbeitungsgebühr verhandelt. Dazu müsste die Bank jedoch überhaupt bereit sein, über das Anfallen sowie über die Höhe der Bearbeitungsgebühr Verhandlungen mit dem Bankkunden zu führen.

Dies ist bei keinem mir bekannten Bankinstitut der Fall.

Kommen Sie außergerichtlich mit Ihrer Bank nicht weiter, so übernehme ich gerne die weitere Korrespondenz. Hierzu übersenden Sie mir bitte Ihren Darlehensvertrag.

Robert Nebel, M. A.

Rechtsanwalt

Licenciado en Derecho


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