Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)

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  1. Promillegrenzen kennen: In Deutschland liegt die gesetzliche Promillegrenze für Autofahrer in der Regel bei 0,5 Promille. Bei einem höheren Alkoholgehalt im Blut gelten schärfere Strafen. Es ist wichtig zu wissen, dass für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren in der Regel eine Null-Promille-Grenze gilt.

  2. Blutalkoholtest verweigern: Das Verweigern eines angeordneten Blutalkoholtests kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich einer Geldstrafe und dem Entzug der Fahrerlaubnis. Es ist ratsam, den Test zu akzeptieren, da die Verweigerung als Schuldeingeständnis interpretiert werden könnte.

  3. Vorsicht bei Medikamenten und Drogen: Das Fahren unter dem Einfluss von Medikamenten oder illegalen Drogen kann genauso strafrechtlich verfolgt werden wie Alkohol am Steuer. Viele Medikamente können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Es ist wichtig, die Packungsbeilage zu lesen oder einen Arzt zu konsultieren, um mögliche Auswirkungen auf das Fahren zu verstehen.

  4. Verteidigung durch einen Anwalt: Im Falle einer Anklage wegen Trunkenheit im Verkehr ist es entscheidend, einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsstrafrecht zu konsultieren. Ein Anwalt kann die Beweise prüfen, mögliche Verfahrensfehler identifizieren und die beste Verteidigungsstrategie entwickeln.

  5. Mitnahme des Führerscheins: Es ist ratsam, den Führerschein immer mitzuführen. Bei einer Verkehrskontrolle kann die Nichtvorlage des Führerscheins als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

  6. Fahrtüchtigkeit selbst beurteilen: Wenn Zweifel an der Fahrtüchtigkeit aufgrund von Alkoholkonsum oder Medikamenteneinnahme bestehen, ist es ratsam, alternative Transportmöglichkeiten wie öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi zu nutzen.


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