Verkehrsunfallflucht (§ 142 StGB):

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1. Unfallstelle sichern: Im Falle eines Unfalls ist es wichtig, sofort anzuhalten und die Unfallstelle zu sichern, um weitere Schäden oder Gefahren zu vermeiden. Verlasse das Fahrzeug und stelle Warnzeichen auf.

2. Erste Hilfe leisten: Wenn Personen verletzt sind, leiste erste Hilfe, rufe einen Rettungsdienst und informiere die Polizei. Die Hilfeleistung hat Vorrang vor allen anderen Pflichten.

3. Austausch von Kontaktdaten: Tausche Name, Adresse, Kennzeichen und Versicherungsinformationen mit den anderen Beteiligten aus. Diese Informationen sind wichtig für die spätere Schadensregulierung und Ermittlung möglicher Zeugen.

4. Polizei informieren: In einigen Fällen ist es gesetzlich vorgeschrieben, die Polizei zu informieren, insbesondere wenn Personen verletzt wurden oder erheblicher Sachschaden entstanden ist. Melde den Unfall unverzüglich, auch wenn die Beteiligten den Schaden miteinander regeln wollen.

5. Nicht unerlaubt vom Unfallort entfernen: Verlasse niemals unerlaubt den Unfallort. Dies kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, selbst wenn der Unfall geringfügig erscheint.

6. Strafmilderung durch Rückkehr: Wenn du unerlaubt vom Unfallort entfernt bist, kehre so schnell wie möglich zurück. In einigen Fällen kann eine rechtzeitige Rückkehr zu einer Strafmilderung führen.

7. Anwaltliche Beratung suchen: Wenn du mit einer Anklage wegen Verkehrsunfallflucht konfrontiert bist, suche umgehend anwaltliche Beratung. Ein erfahrener Anwalt kann die beste Verteidigungsstrategie entwickeln und die Interessen des Mandanten schützen.


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