TÜV/HU abgelaufen - Welches Bußgeld droht bei Fristüberschreitung?

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Die Fristen für die Hauptuntersuchung (umgangssprachlich meist TÜV genannt) beträgt für PKWs, LKWs bis 3,5 t, Motorräder sowie Anhänger grundsätzlich 24 Monate. Bei neu zugelassenen PKWs und neu zugelassenen Anhängern bis 750 kg beträgt der erste Untersuchungsintervall sogar 36 Monate nach der Erstzulassung.

Bei Überziehung der Frist für die Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate drohen folgende Bußgelder und Punkte in Flensburg (Stand September 2012):

Für PKW und Krafträder:


Verwarngeld

Punkte

Fahrverbot

Fristüberziehung bis 2 Monate

-

-

-

Fristüberziehung von 2 bis zu 4 Monaten

15,00 EUR

0

Nein

Fristüberziehung von 4 bis zu 8 Monaten

25,00 EUR

0

Nein

Fristüberziehung mehr als 8 Monaten

40,00 EUR

2

Nein

 Für LKW und Busse: 


Verwarngeld

Punkte

Fahrverbot

Fristüberziehung bis 2 Monate

15,00 EUR

0

Nein

Fristüberziehung von 2 bis zu 4 Monaten

25,00 EUR

0

Nein

Fristüberziehung von 4 bis zu 8 Monaten

40,00 EUR

1

Nein

Fristüberziehung mehr als 8 Monaten

75,00 EUR

2

Nein

Seit dem 1. Juli 2012 gilt, dass bei der Hauptuntersuchung die Rückdatierung entfällt, d. h., die geprüften Fahrzeuge erhalten eine Plakette, die ab dem Zeitpunkt der Untersuchung gültig ist. Wer mehr als zwei Monate verspätet zur Hauptuntersuchung erscheint, muss allerdings eine vertiefende Hauptuntersuchung durchführen lassen. Diese ist mit einer 20 Prozent höheren Gebühr verbunden. Dafür gilt die Plakette wegen des Wegfalls der Rückdatierung ab Prüfungstag für die volle Frist.

Hinzuweisen ist auch darauf, dass im Falle eines Unfalls bei der Überziehung der Frist für die Hauptuntersuchung der Versicherungsschutz riskiert wird.

Für alle Fragen rund ums Verkehrsrecht steht Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Blum & Hanke gern zur Verfügung.

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Herr Rechtsanwalt Dr. Roger Blum vertritt Sie bundesweit in allen Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes (Marken- und Patentrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht), Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Miet- und Wohnungseigentumsrechts (Mieterhöhung, Kündigung, Räumung, Schönheitsreparaturen, Betriebskosten usw.). Zu seinem Aufgabenbereich gehört auch die Bearbeitung von Mandaten mit internationalen Bezügen im Bereich des Vertragsrechts.

Frau Rechtsanwältin Heike Hanke ist schwerpunktmäßig in den Bereichen Arbeitsrecht (Kündigung, Abmahnung, Lohn, Urlaub), Familienrecht (Ehe, Trennung, Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Zugewinn), Verkehrsrecht (Unfallregulierung, Schmerzensgeld, Ordnungswidrigkeiten u. ä.) sowie Bau- und Werkvertragsrecht tätig.


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