Überstundenvergütung in Teilzeitjobs – Gleichbehandlung ist Pflicht

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Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sorgt für Klarheit bei der Vergütung von Überstunden in Teilzeitjobs. Es stellt sicher, dass Teilzeitbeschäftigte bei Überstundenzuschlägen nicht mehr schlechter behandelt werden dürfen als Vollzeitkräfte. Dieses Grundsatzurteil stärkt die Rechte von Millionen Teilzeitbeschäftigten in Deutschland.


Was regelt das Urteil?

Teilzeitkräfte haben Anspruch auf dieselben Überstundenzuschläge wie Vollzeitkräfte, ohne dass sie zunächst die Arbeitszeit einer Vollzeitstelle überschreiten müssen. Die bisher übliche Praxis in manchen Tarifverträgen, wonach Zuschläge erst ab Überschreitung der Vollzeitgrenze gewährt wurden, wurde vom BAG als diskriminierend eingestuft.

Eine solche Regelung verstößt gegen das Diskriminierungsverbot, sofern keine sachlichen Gründe vorliegen. Das Urteil basiert auf der Klage einer Teilzeit-Krankenpflegerin, die für fast 130 geleistete Überstunden keine Zuschläge oder Zeitgutschriften erhalten hatte.


Besonders betroffen: Frauen in Teilzeit

Das Gericht wies darauf hin, dass die Regelung eine mittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts darstellen kann. Da ein Großteil der Teilzeitbeschäftigten Frauen sind, handelt es sich häufig auch um eine Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts. Arbeitgeber sollten solche Regelungen überprüfen, um rechtlichen Konflikten vorzubeugen.


Was bedeutet das für Teilzeitbeschäftigte?

  1. Anspruch auf gleiche Zuschläge: Teilzeitbeschäftigte haben das Recht auf faire Überstundenzuschläge, unabhängig von der Vollzeitquote.
  2. Prüfung von Tarifverträgen: Viele Tarifverträge enthalten ähnliche Klauseln. Beschäftigte sollten ihre Verträge überprüfen lassen.
  3. Rückwirkender Anspruch: Unter Umständen können bereits geleistete Überstunden nachvergütet werden, wenn die entsprechende Regelung diskriminierend war.

Handlungsempfehlung für Arbeitgeber

Arbeitgeber sollten ihre Arbeitszeitregelungen und Tarifverträge auf Diskriminierungspotenziale hin analysieren. Anpassungen sind notwendig, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.


Fazit: Dieses Urteil stärkt die Gleichberechtigung von Teilzeitbeschäftigten erheblich. Wer in Teilzeit arbeitet, sollte seine Rechte kennen und bei Benachteiligung handeln. Arbeitgeber sind gut beraten, ihre Regelungen anzupassen, um Diskriminierungen zu vermeiden.


Tipp: Falls Sie Fragen zur Vergütung von Überstunden oder zu arbeitsrechtlichen Regelungen haben, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite und hilft Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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