Überweisungsbetrug Sparkasse

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Überweisungsbetrug Sparkasse


Überweisungsbetrug im Online-Banking der Sparkasse ist eine Form von Betrug, bei der Betrüger Kunden dazu bringen, Geld auf ein von ihnen beherrschtes Konto zu überweisen.


Bei Überweisungsbetrug im Online-Banking der Sparkasse werden die Kunden oft durch gefälschte E-Mails oder Anrufe kontaktiert, bei denen sich ein vermeintlicher Mitarbeiter der Sparkasse meldet. In den E-Mails oder Anrufen wird den Kunden dann ein Sachverhalt vorgetäuscht, der sie zur Eingabe einer TAN veranlassen soll. Dies beispielsweise, weil sie eine Zahlungsaufforderung von der Sparkasse erhalten haben, weil angeblich Betrüger gerade dabei sein, sich ins Inline-Banking zu hacken oder weil das Online-Banking umgestellt werden soll (z.B. Umstellung auf das auf dem Handy verfügbare push-TAN Verfahren).


Wenn der Kunde eine TAN preis gibt oder eine Überweisung tätigt, überweist er das Geld dann meist auf ein Konto, das dem Betrüger gehört. Der Betrüger kann das Geld dann abheben und verschwinden.


Typische Vorgehensweisen bei Überweisungsbetrug im Online-Banking der Sparkassen:


  • Telefonbetrug: Die Betrüger rufen die Kunden an und geben sich als Mitarbeiter der Sparkasse aus. Sie behaupten, dass es ein Problem mit dem Konto des Kunden gibt und dass er Geld überweisen muss, um das Problem zu lösen.
  • Fake-TAN-Generatoren: Die Betrüger erstellen Websites, die so aussehen, als ob sie von der Sparkasse stammen. Auf den Websites werden den Kunden TAN-Generatoren angeboten, die angeblich von der Sparkasse stammen. Wenn der Kunde den TAN-Generator herunterlädt und installiert, kann der Betrüger die TANs des Kunden abfangen und verwenden, um Überweisungen durchzuführen.
  • Fake-Apps: Die Betrüger senden dem Kunden Schadsoftware (Apps) aufs Handy, die so aussehen, als ob sie von der Sparkasse stammen. Die Kunden sollen dann einen sogenannten Sicherheitscode oder eine TAN in die App eingeben. Tatsächlich verschafft der Kunde den Tätern damit im schlimmsten Fall Zugriff auf das gesamte Online-Banking System des Kunden    
  • Phishing-Mails: Die Betrüger versenden E-Mails, die so aussehen, als ob sie von der Sparkasse stammen. In den E-Mails wird den Kunden z.B. vorgetäuscht, dass sie eine Zahlungsaufforderung erhalten haben. Die Zahlungsaufforderung kann für eine Rechnung, einen Kredit oder eine andere Zahlung sein.

Wenn die Möglichkeit besteht, dass Sie getäuscht worden sein könnten, sollten Sie daher unverzügliche einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einschalten, um mögliche Überweisungen zu stoppen und zu verhindern, dass die Betrüger ihr Handwerk vollenden können. Denn sonst sind die häufig aus dem Ausland heraus agierenden Täter häufig längst über alle Berge.

  • Kontaktieren Sie sofort Ihre Sparkasse.
  • Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 
  • Machen Sie eine Anzeige bei der Polizei und bewahren Sie alle Beweise auf.


Wie können Sie sich vor Überweisungsbetrug im Online-Banking der Sparkasse schützen?

  • Seien Sie misstrauisch bei E-Mails oder Anrufen, die Sie von unbekannten Absendern erhalten.
  • Überprüfen Sie immer die Absenderadresse einer E-Mail, bevor Sie sie öffnen.
  • Seien Sie vorsichtig bei Zahlungsaufforderungen, die Sie nicht erwartet haben.
  • Rufen Sie die selbst immer direkt die Sparkasse an, wenn Sie Fragen oder Bedenken haben.
  • Lassen Sie sich nicht von Anrufen oder E-Mails von angeblichen Mitarbeitern der Sparkasse verunsichern. Die Sparkasse wird Sie niemals dazu auffordern, Ihre persönlichen Daten oder Bankdaten preiszugeben.


Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine E-Mail oder ein Anruf von der Sparkasse stammt, sollten Sie sich direkt an Ihre Sparkasse wenden.


Wenn Sie betroffen sind und ein ungutes Bauchgefühl haben, handeln Sie schnell!

Wir von mzs Rechtsanwälte stehen Betroffenen gern mit unserer Expertise zur Verfügung. Sie können sich gern bei Rechtsanwalt Dr. Jochen Strohmeyer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und seinem Team melden. Die Kanzlei ist per Telefon unter 0211-69002-0 oder per Email an info@mzs-recht.de zu erreichen.


Über die Kanzlei


mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB ist eine Fachkanzlei für Bank- Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht. In den Jahren 2016-2023 wurde die Kanzlei vom US-Verlag "Best lawyer" in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt durchgehend in die Liste der "Besten Anwälte Deutschlands" im Bereich Kapitalmarktrecht aufgenommen.


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