Umgang mit schwierigem Verfahrensbeistand

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Es ist ein häufig wiederkehrendes Thema: Mandanten fragen, ob man einen Verfahrensbeistand bzw. eine Verfahrensbeiständin loswerden kann, weil diese offensichtlich voreingenommen auftreten.

Grundsätzliches

Verfahrensbeistände (oft Anwälte oder Sozialpädagogen,  früher auch Anwälte des Kindes genannt) sind vom Gericht beauftragte Personen, die die Lebenssituation des Kindes und die Interessen des Kindes mit Bezug auf die im Gerichtsverfahren anstehenden Fragen ermitteln sollen. Sie sind also neben dem Bericht des Jugendamtes und gegebenenfalls später notwendigen psychologischen Gutachten die wichtigste Möglichkeit für das Gericht, Informationen über die Familie zu bekommen.

Die von den Beiständen gebrachten Berichte sind oft sehr wichtige Quellen für die Beurteilung durch die Familienrichterinnen. 


Wie bereite ich mich vor?

Grundsätzlich rate ich dringend dazu, Verfahren betreffend die eigenen Kinder nicht ohne professionelle Begleitung durch einen Anwalt zu führen. Eine Anwältin sollte Ihnen sodann im Vorfeld des Gespräches mit dem Verfahrensbeistand bezogen auf den konkreten Fall erläutern, was die möglichen Fragestellungen in einem solchen Gespräch sein können oder was der betreffende Beistand bei einem Besuch in der Wohnung erfahren und sehen möchte.

Diese Vorbereitung ist ausgesprochen wichtig, da unvorteilhafte Berichte von Verfahrensbeiständen oft wie Blei in der Akte liegen und auch für Folgeverfahren immer noch Bedeutung haben können.


Was tun:  Ich fühle mich unverstanden oder schlecht behandelt durch eine Verfahrensbeiständin

Sollte trotz guter Vorbereitung das Zusammentreffen mit einem Verfahrensbeistand unangenehm verlaufen, empfiehlt es sich, kurzfristig mit dem Anwalt Rücksprache zu halten. Zum einen kann oft aus professioneller Sicht beruhigt werden, weil viele Fragen zwar unangenehm sind, aber nicht unbedingt bös gemeint. Zum anderen kann manchmal noch nachgesteuert werden, indem man noch Fakten nachliefert.

Sollte es dagegen aus dem Gespräch bereits Anhaltspunkte dafür geben, dass der Verfahrensbeistand voreingenommen gegenüber den Eltern bzw. Vater oder Mutter ist, müsste wiederum eine Strategie dahingehend entwickelt werden, wie man in Zukunft mit dieser Person umgeht. Dabei muss man zunächst wissen, dass es anders als gegenüber Richtern oder Gutachtern keine Ablehnung der Verfahrensbeiständin wegen Befangenheit gibt.  Dennoch kann ungebührliches Verhalten durchaus dazu führen, dass ein Gericht eine andere Person als Beistand einsetzt. Manchmal gelingt dies, wenn Verfahren in die nächste Instanz gehen oder - häufiger - bei neuen Verfahren. Hier gibt es erstaunlich oft Verständnis dafür, dass man mit einer neuen Person anfangen möchte.


Kann ich das Gespräch mit der Beiständin ablehnen?

Niemand ist gezwungen, mit einem Verfahrensbeistand zu sprechen. Hier ist es aber besonders wichtig, sich zuvor mit seiner Anwältin zu beraten. Einerseits löst es beim Gericht regelmäßig Stirnrunzeln aus, wenn man das Gespräch verweigert. Andererseits kann man seine Situation auch durch ein Gespräch verschlimmern, wenn die Beiständin bereits zuvor stets nur negative Berichte verfasst und kein Verständnis für die Situation des Elternteils aufgebracht hat.

Schwieriger ist es, wenn man auch ein Kind nicht mit dem Beistand sprechen lassen möchte.  das Gericht hat immer die Möglichkeit,  durch die Ansetzung einer Kindesanhörung gemeinsam mit dem Beistand ein solches Gespräch zu erzwingen. In schlimmen Fällen kann es dafür auch zu einem teilweisen Entzug des Sorgerechtes kommen.


Schlussfolgerung

Ebenso wie der Umgang mit Jugendamt und Psychologen sollte der Kontakt mit einer Verfahrensbeiständin gut vorbereitet sein. Oft ist die Verweigerung des Gesprächs nicht die beste Wahl, sie kann aber auch einmal notwendig und sinnvoll sein.



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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