Umgangsrecht in Zeiten von Corona-Virus | Quarantäne

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Die aktuelle Corona-Pandemie führt zwischen Eltern zu erheblichen Streitigkeiten bezüglich des Umgangsrechts. 

Viele Eltern fragen sich, ob eine bestehende Umgangsregelung durchgeführt werden muss oder ob der Umgang mit dem anderen Elternteil wegen der Angst vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus verweigert werden kann.

Keine Umgangsverweigerung aus Angst vor dem Coronavirus

Der Umgang des umgangsberechtigten Elternteils mit dem Kind darf auch dann nicht verweigert werden, wenn der betreuende Elternteil Angst vor einer Ansteckung des Kindes mit dem Coronavirus hat. 

Auch wenn der betreuende Elternteil einer Risikogruppe angehört und damit ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht, darf der Umgang nicht verweigert werden.

Zeigt das Kind Erkältungssymptome und der umgangsberechtigte Elternteil gehört zu einer Risikogruppe, sollte der Umgang ausfallen und später nachgeholt werden.

Kein Umgang bei Quarantäne

Ist das Kind oder ein Elternteil mit dem Coronavirus infiziert und in häuslicher Quarantäne, muss der Umgang mit dem umgangsberechtigten Elternteil ausfallen. Die bloße Behauptung einer Corona-Infektion reicht jedoch nicht aus.

Im Interesse des Kindes Einigung erzielen

Grundsätzlich sollten Eltern sich auch bezüglich des Umgangsrechts in Zeiten von Corona einigen

Kann eine einvernehmlichen Lösung nicht erzielt werden, kann für die Durchsetzung des Umgangsrechts gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

Gern stehe ich Ihnen für weitere Fragen bezüglich des Umgangsrechts zur Verfügung.


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