Umgangsrecht: Was tun, wenn die Mutter den Umgang verweigert?

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Wenn sich die Eltern trennen, dann hat dies auch für die gemeinsamen Kinder nicht unerhebliche Folgen. In der Regel verbleiben die Kinder im Haushalt der Mutter, während der Vater seine Kinder nur an bestimmten Terminen sehen kann. Für das Kind ist es wichtig, dass es regelmäßig zu beiden Elternteilen Kontakt hat, um so eine Entfremdung vorzubeugen. Doch was können Väter tun, wenn die Mutter den Umgang verweigert? 

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Umgang?

Die Berechtigung und Verpflichtung zum Umgang mit dem Kind ergibt sich aus § 1684 Absatz 1 BGB. Aus § 1684 Absatz 2 BGB ergibt sich zudem eine Loyalitätspflicht. Eltern haben es demnach zu unterlassen, das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil zu beeinträchtigen oder die Erziehung zu erschweren. 

Wann darf die Mutter den Umgang verweigern? 

Lediglich aus schwerwiegenden Gründen kann die Mutter den Kontakt zum Vater unterbinden. Die Verweigerung des Umgangs sollte jedoch in Absprache mit dem Jugendamt erfolgen. Gründe, warum der Umgang verweigert werden kann, sind: 

  • Körperliche Misshandlung: Bei einer körperlichen Misshandlung des Kindes oder des anderen Elternteils sowie sexuellem Missbrauch kann der Umgang verweigert werden.

  • Psychische Auffälligkeiten: Auch psychische Auffälligkeiten des Kindes, für die nicht die Trennung, sondern der Vater selbst verantwortlich sind, können die Mutter dazu berechtigen, den Umgang zu verweigern.

  • Entführungsgefahr: Liegen konkrete Anhaltspunkte für eine Entführungsgefahr vor, kann der Umgang ebenfalls verweigert werden. Allerdings kommt die Verweigerung des Umgangs nur dann in Betracht, wenn Maßnahmen wie beispielsweise begleiteter Umgang oder eine Passhinterlegung diese Gefahr nicht beseitigen.

  • Sucht: Besteht eine Alkohol- oder eine Drogensucht und kann aufgrund dieser die Betreuung des Kindes nicht gewährleistet werden, kann der Umgang ggf. durch begleiteten Umgang einschränkt oder ggf. ganz ausgeschlossen werden.

  • Ansteckende Krankheiten: Auch ansteckende Krankheiten können ggf. dazu führen, dass der Umgang eingeschränkt bzw. ganz verweigert werden kann. Dies jedoch nur dann, wenn das Kind vor einer Ansteckung nicht geschützt werden kann. 

Wie können Väter ihr Umgangsrecht durchsetzen? 

Sollte die Mutter das Umgangsrecht verweigern, dann können Väter dieses vor dem Familiengericht einklagen. Gemäß § 1684 Absatz 3 BGB hat das Familiengericht nämlich die Befugnis, den Umgang des Kindes zu regeln und Anordnungen diesbezüglich zu treffen. 

Bei seiner Entscheidung muss das Gericht das Kindeswohlprinzip gemäß § 1697a BGB berücksichtigen. Die zu treffende Umgangsregelung muss daher unter Berücksichtigung des Einzelfalls dem Wohl des Kindes entsprechen. 

Droht eine Strafe, wenn der Umgang verweigert wird? 

Wird dem umgangsberechtigten Elternteil der Umgang unzureichend oder ganz ohne Begründung verweigert, dann kann dies Konsequenzen nach sich ziehen. Besteht eine gültige Umgangsvereinbarung, dann kann dem Elternteil, welcher den Umgang verweigert, ein Ordnungsgeld oder sogar Ordnungshaft drohen. 

Das Ordnungsgeld kann zwischen 500,00 EUR und 25.000,00 EUR liegen. Kann das Ordnungsgeld nicht gezahlt werden, wird Ordnungshaft angeordnet. Gleichzeitig können dem umgangsberechtigten Elternteil auch Schadensersatzansprüche zustehen. Dies ist immer dann der Fall, wenn er bereits Kosten aufgewendet hat wie z.B. der Kauf von Zugtickets und der Umgang dann kurzfristig verweigert wird. 

Was gilt, wenn das Kind den Umgang verweigert? 

Sollte das Kind den Umgangskontakt verweigern, dann ist dies kein Grund für die Entziehung des Umgangsrechts. Der Anspruch auf Umgang besteht auch dann, wenn das Kind den Umgang verweigert. Der andere Elternteil bzw. eine andere Bezugsperson muss dann den Kontakt mit dem anderen Elternteil fördern, in dem er z.B. positiv auf das Kind einwirkt. 

Erst ab einem Altern von 12 Jahren kann das Kind selbst über den Umgang entscheiden. Grund hierfür ist, dass das Kind in jungen Jahren vor Manipulationen der Eltern geschützt werden soll, denn teilweise verweigern die Kinder den Umgang aus Solidarität. 



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