Umsatzsteuer für Hotelübernachtungen: Mehrkosten für Geschäftsreisende
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Eigentlich sollte die Senkung der Umsatzsteuer für Hotelübernachtungen zur Belebung der Konjunktur beitragen. Doch dieses Ziel verkehrt sich bei der derzeitigen Regelung eher in das Gegenteil. Das hängt damit zusammen, dass die Hotelbetriebe nur selten die Vorteile der Senkung der Umsatzsteuer von 19 % auf 7 % an ihre Gäste weitergeben. Für Geschäftsreisende hat dies zur Folge, dass sie für Übernachtungen noch tiefer in die Tasche greifen müssen. Die Redaktion von anwalt.de erklärt, warum auf Selbständige und Freiberufler Mehrkosten zukommen.
Der Auslöser für die Kostensteigerung ist der Vorsteuerabzug gemäß § 15 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG): Selbständige und Freiberufler können bei betrieblich veranlassten Ausgaben die Umsatzsteuer als Vorsteuer beim Fiskus geltend machen. Und genau hier wirkt sich die Umsatzsteuersenkung bei den Hotelübernachtungen aus. Dies verdeutlicht folgendes Beispiel:
Ein Geschäftsreisender zahlt für eine Übernachtung 120,- EUR, nach alter Rechtslage inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer. Er konnte demnach den Vorsteuerabzug für 19,16 EUR geltend machen. Wird die Steuersenkung nicht an den Kunden weitergegeben und bleibt es bei dem bisherigen Übernachtungspreis in Höhe von 120.- EUR brutto mit nun 7 Prozent Umsatzsteuer, kann der Selbständige und Freiberufler nur noch 7,85 EUR seiner Übernachtungskosten als Vorsteuer geltend machen. Im Ergebnis wird er also mit 11,31 EUR mehr belastet, da er für diesen Betrag ja jetzt nicht mehr den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen kann.
Berechnungsmodell – Umsatzsteuer pro Übernachtung
Rechtslage | alt | neu |
Bruttopreis | 120,00 EUR | 120,00 EUR |
Umsatzsteuer | 19% | 7% |
Vorsteuerabzug | 19,16 EUR | 7,85 EUR |
Nettobetrag | 100,84 EUR | 112,15 EUR |
Die Senkung der Umsatzsteuer würde nur dann tatsächlich eine Steuerentlastung bringen, wenn die Senkung vollständig an die Kunden weiter gegeben wird. Das ist jedoch aktuell nur selten der Fall. Die meisten Hotelbetriebe streichen den Steuervorteil für sich selbst ein. Leidtragende sind also die Geschäftsreisenden, die gemäß der Beispielrechung ca. 10 Prozent mehr pro Hotelübernachtung ausgeben müssen.
Um diese Nachteile zumindest teilweise zu kompensieren, sollten Geschäftsreisende versuchen, mit dem Hotel über den Übernachtungspreis zu verhandeln, wenn die Senkung der Umsatzsteuer bisher nicht an die Kunden weitergegeben wurde.
(WEL)
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