Umstrukturierungspläne bei EY: Warum Wirecard-Geschädigte jetzt wachsam sein müssen

  • 2 Minuten Lesezeit

Wie das „Handelsblatt“ berichtet, konkretisieren sich bei der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft EY die Pläne für eine Aufspaltung. Demnach soll das „Projekt Everest“ bereits in den kommenden Wochen vorgestellt werden.

Hintergrund sind Planungen der Gesellschaft, die Wirtschaftsprüfungsabteilung von der Management-, Steuer- und Rechtsberatung abzutrennen. Offiziell hat sich EY zu diesen Planungen zwar noch nicht geäußert – laut „Handelsblatt“ stünden aber alle Zeichen auf die Abspaltung des Prüfgeschäfts.

Für geschädigte Wirecard-Anleger hat diese Nachricht durchaus Bedeutung. Zwar lassen sich die konkreten Folgen einer Aufspaltung noch nicht abschätzen. Aber bereits mit Bekanntwerden des Skandals im Juni 2020 hat die Kanzlei Schirp & Partner davor gewarnt, dass EY Schadensersatzklagen geschädigter Anleger durch die Auftrennung von Prüf- und Beratungsgeschäft ins Leere laufen lassen könnte und sich so der eigenen Verantwortung für das Wirecard-Desaster entziehen möchte. EY hatte jahrelang die falschen Bilanzen der Wirecard AG geprüft und bestätigt.

Die Kanzlei Schirp & Partner, mit derzeit über 1.300 anhängigen Klagen die stärksten juristischen Gegner von EY, empfiehlt daher, entschlossen den Rechtsweg zu beschreiten. Das anstehende Kapitalanleger-Musterverfahren droht mehrere Jahre zu dauern und auch nach seinem Abschluss sind noch weitere individuelle Streitigkeiten wahrscheinlich.

Selber eine Klage zu erheben ist auch trotz des Musterverfahren für jeden Geschädigten notwendig, da das Gericht explizit nicht prüft, ob ein Anleger einen Anspruch hat, sondern wie dargestellt, lediglich bestimmte allgemeine Aspekte, die jedes Verfahren betreffen, prüft und feststellt. Alle, die ohne eigene Klageerhebung die Ansprüche zum Musterverfahren anmelden, können so den Lauf der Verjährung hemmen. Doch die Erhebung einer individuellen Klage ist dennoch nach Abschluss des Musterverfahrens erforderlich. Wer jedoch erst nach Abschluss des Musterverfahrens Klage erhebt, verliert wertvolle Zeit. Daher raten wir dazu, bereits jetzt Klage zu erheben.

Weitere Informationen zu unserem Vorgehen gegen EY finden Sie auf unserer Homepage.

Die Fachanwälte unserer Kanzlei Schirp & Partner aus Berlin verfügen aufgrund langjähriger Praxis seit mehr als 25 Jahren über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Antje Radtke-Rieger

Beiträge zum Thema