Undurchsichtige Immobiliendeals? CoNet Verbrauchergenossenschaft– Wer ist Eigentümer der „Mallorca-Immobilien“ wirklich?

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Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht habe ich in zahlreichen Fällen mit gescheiterten Anlagegesellschaften zu tun gehabt. Die Bilanz der CoNet Verbrauchergenossenschaft für das Jahr 2021 wirft jedoch bedenkliche Fragen auf, und in diesem Video werde ich Ihnen erläutern, warum mir das Sorgen bereitet.


Die Onlinepublikation „mallorcazeiitung.es" berichtet am 31.10.20 unter dem Titel „Das ist der neue Big Player in Cala Ratjada“ mit einem Foto eines breit und fröhlich grinsenden Thomas Limberg „In den vergangenen Jahren hat die Genossenschaft aus Deutschland eigenen Angaben zufolge rund 60 Millionen Euro im Gemeindegebiet Capdepera investiert. In Hotels , in Restaurants , in Medienunternehmen.“

Und weiter heisst es dort: „Und auch die Krise scheint die unternehmerischen Ziele der Genossenschaftler nicht zu stoppen - weitere millionenschwere Projekte sind in Planung.“


Das klingt ja erst einmal großartig. Und doch deckt sich dies meiner Meinung nicht mit der Bilanz 2021 und 2020.


Zu diesem Sachverhalt habe ich ein Video gemacht, dass Sie sich HIER ANSCHAUEN können.


Gemäß den Werbematerialien der CoNet soll das Anlagegeld der Genossen direkt in den Erwerb von Immobilien, also Sachwerten, fließen. Doch ein genauer Blick auf die Bilanz für das Jahr 2021 enthüllt, dass von etwa 87 Millionen Euro Anlagevermögen über 85 Millionen Euro als "Finanzanlagen" deklariert sind, während Sachanlagen lediglich knapp 1,4 Millionen Euro ausmachen. Sachanlagen repräsentieren somit nur etwas über 1% der Bilanzsumme. Immobilien sind bilanziell üblicherweise Sachanlagen. Wo sind die in der Bilanz?


Hier stellen sich Fragen, die die CoNet bisher nicht transparent beantwortet hat: Sind die in den Werbematerialien angepriesenen "Immobilien der CoNet" tatsächlich im Eigentum der CoNet Verbrauchergenossenschaft?


Oder befinden sich diese Immobilien möglicherweise im Besitz anderer Personen oder Gesellschaften mit unbekannten Eigentümern, während die CoNet lediglich Darlehen gewährt hat? Die Vermutung liegt nahe.


In diesem Video analysiere ich die Bilanz und verfolge die Spuren auf Mallorca.


Sollten Sie daraufhin Zweifel hegen, hier meine Meinung als Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht:


In vielen Fällen besteht nicht nur die Möglichkeit, ohne Schaden aus dieser Kapitalanlage herauszukommen, sondern auch 100% der bisher eingezahlten Gelder erfolgreich zurückzuerlangen.


Selbst ohne mühsame Kündigungen und das Hin und Her mit AGO und Auseinandersetzungs-Guthaben könnte es eine Lösung geben.


Und falls Bedenken bezüglich der Kosten einer rechtlichen Durchsetzung Sie zögern lassen, gibt es noch mehr gute Neuigkeiten: Wir kooperieren mit einem Prozesskosten-Finanzierer, der Ihr Kostenrisiko erheblich minimieren kann.


Wenn Sie mehr erfahren möchten, dann melden Sie sich gerne unverbindlich und kostenlos bei uns.


Mit freundlichen Grüßen,


Ihr Helge Petersen

Fachanwalt für Kapitalanlagerecht


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Foto(s): eigenes Bild

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