Unfall in Kroatien – das sollten Sie wissen

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Momentan ist Ferien- und damit auch Urlaubszeit. Viele sind dabei mit dem eigenen Auto unterwegs. Doch was, wenn man den Urlaub in Kroatien verbringt und dort in einen Autounfall verwickelt wird? Ein Unfall ist immer eine unerfreuliche Angelegenheit. Ereignet sich die Kollision noch dazu im Ausland, wird es zudem rechtlich kompliziert. Wo mache ich meine Ansprüche geltend – in Kroatien oder in Deutschland? Und welches Recht findet bei der Unfallregulierung Anwendung? Die Antworten auf diese und weitere Fragen rund um das Thema Autounfall in Kroatien finden Sie hier:

Wie verhalte ich mich nach dem Unfall richtig?

Unmittelbar nach dem Unfall ist es wichtig, zunächst die Unfallstelle abzusichern und wenn nötig, Erste Hilfe zu leisten. Anschließend gilt es, die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, Name und Anschrift des Unfallgegners, sowie dessen Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer zu notieren. Sind (nach Möglichkeit neutrale) Zeugen des Unfalls anwesend, sollten deren Kontaktdaten festgehalten werden. Wichtig ist zudem, die Unfallstelle und durch die Kollision entstandene Schäden an den Fahrzeugen zu fotografieren. Der Unfall sollte der Polizei gemeldet werden (Tel.: Polizei 92, Rettungsdienst 94). Die Polizei stellt dann eine Unfallbestätigung (Potvrda) aus.

Hinweis: Nach dem Unfall sollten Sie keine Dokumente in kroatischer Sprache unterschreiben, deren Inhalt für Sie nicht verständlich ist.

An wen wende ich mich nach dem Unfall?

Zur Regulierung Unfallschäden können Sie sich an die gegnerische Versicherung in Kroatien oder aber auch den Regulierungsbeauftragen der kroatischen Haftpflichtversicherung in Deutschland wenden.

Was mache ich, wenn sich die Versicherung weigert, meinen Schaden zu ersetzen?

Kommt mit der kroatischen Haftpflichtversicherung keine Einigung zustande, können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen – und zwar in Deutschland. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass zwar in Deutschland geklagt werden kann, dabei aber kroatisches Verkehrs- und Schadensersatzrecht Anwendung findet. Das heißt, dass die Haftpflichtversicherung unter Umständen nicht all die Kosten ersetzt, die sie nach deutschem Recht hätte erstatten müssen.

Hinweis: Aufgrund der Anwendung kroatischen Rechts und der daraus resultierenden rechtlichen Schwierigkeiten, ist anwaltliche Beratung in solchen Fällen empfehlenswert, um sicherzustellen, dass alle Ansprüche geltend gemacht werden, die Ihnen zustehen.

Welche Schadenspositionen werden von der kroatischen Versicherung ersetzt?

  1. Kosten der in einer deutschen Werkstatt durchgeführten Reparatur werden nur dann in voller Höhe erstattet, wenn die Reparatur mit der Schadensbeschreibung auf der Potvrda (polizeiliche Unfallbestätigung) übereinstimmt. Bei geringen Schäden kann aufgrund eines Kostenvoranschlags abgerechnet werden. Wird der Schaden auf Gutachtenbasis abgerechnet, wird die Mehrwertsteuer meist nicht übernommen.
  2. Im Falle eines Totalschadens muss der Versicherung ein Sachverständigengutachten vorgelegt werden.
  3. Gutachterkosten werden erstattet, wenn der Schaden ohne Gutachten nicht nachgewiesen werden kann oder die Haftpflichtversicherung ein Gutachten verlangt.
  4. Ersatz für die Wertminderung des Fahrzeugs wird allenfalls dann geleistet, wenn das Unfallfahrzeug schwer beschädigt wurde, nur wenige Jahre alt ist und eine geringe Laufleistung aufweist.
  5. Mietwagenkosten werden für die notwendige Dauer der Reparatur ersetzt, wenn ein Mietwagen zur Berufsausübung zwingend benötigt wird. Von den Mietwagenkosten werden als Eigenersparnis bis zu 20 % abgezogen.
  6. Bei Personenschäden kommt die Versicherung für Arzt-, Heilungs- und Pflegekosten auf, sofern diese nicht von der eigenen Krankenversicherung übernommen werden. Außerdem erhalten Geschädigte Ersatz für ihren Verdienstausfall. Schmerzensgeldzahlungen fallen deutlich geringer aus als in Deutschland.

Sie wurden in Kroatien in einen Verkehrsunfall verwickelt und sind nun unsicher, wie Sie am besten weiter verfahren? Oder weigert sich die gegnerische Versicherung für Ihre Unfallschäden aufzukommen? Melden Sie sich bei uns! Wir prüfen die Sach- und Rechtslage und beraten Sie gerne zu all Ihren Fragen rund um das Thema Schadensregulierung nach einem Unfall in Kroatien! Gerne beraten wir Sie auch in kroatischer Sprache!

Foto(s): stock.adobe.com/Andrey Popov

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