Unfall während Bedienung des Navigationsgerätes

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Das Landgericht Potsdam hat entschieden, dass die Beschäftigung mit dem Navigationssystem beim Autofahren dazu führen kann, dass man seinen Versicherungsschutz verliert, wenn es zu einem Unfall kommt. Geht bei der Benutzung  des Navigationsgerätes der Überblick über die Verkehrslage verloren, so stellt dies ein grob fahrlässiges und damit versicherungsschutzgefährdendes Verhalten dar.

Die Richter verglichen das Tippen auf dem Navi mit dem Wechsel einer CD, dem Einstellen des Radios oder dem Anzünden einer Zigarette. Auch dadurch wird der Fahrer so stark abgelenkt, dass er jegliche Kontrolle über das Fahrzeug und damit auch seinen Versicherungsschutz verlieren kann.


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