Unfallabwicklung – von Anfang an fachgerecht

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Jeden Tag kracht es auf den deutschen Straßen. Für die Beteiligten ist ein Unfall immer ein schlimmes Ereignis. Damit die Schadensregulierung nicht zum großen Ärgernis wird, ist das richtige Verhalten am Unfallort und während der Schadensregulierung wichtig. Doch wie verhalten Sie sich kurz nach einem Unfall richtig und welche Rechte haben Sie eigentlich gegen den Unfallverursacher?

Nach dem Unfall sollten Sie, wenn möglich, Beweisbilder am Unfallort fertigen und die Daten von Zeugen aufnehmen. Tragen Sie keine Schuld an dem Unfallereignis, haben Sie Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Leider werden Schadensregulierungen bei Verkehrsunfällen immer komplexer und bedürfen oftmals professioneller Hilfe. Eine anstandslose Regulierung durch die gegnerische Versicherung gibt es nur in wenigen Fällen. In der Regel neigen die Versicherungen dazu, Ihre Ansprüche zu kürzen.

Wir raten daher dringend davon ab, selbstständig mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung in die Schadensregulierung einzutreten. Aufgrund der tagtäglichen Anwendung des Verkehrsunfallrechts ist die Versicherung gegenüber dem Geschädigten klar im Vorteil.

Ist der Verkehrsunfall unstreitig auf das alleinige Verschulden des Unfallgegners zurückzuführen, setzt sich die gegnerische Haftpflichtversicherung oft kurz nach dem Unfall mit Ihnen in Verbindung. Bei diesem Erstgespräch wird Ihnen meist eine vollständige Schadensregulierung versichert und der Versicherer möchte sich schnellstmöglich für Sie um die Reparatur und einen Ersatzwagen kümmern.

Was Ihnen die Versicherung in diesem Moment erzählt, klingt äußerst glaubwürdig. „Ein netter Service“, denken Sie. Doch das Interesse der Versicherung liegt in Wahrheit darin, die eigenen Kosten so gering wie möglich zu halten. Aus diesem Grund wird die Versicherung auch für Sie die Wahl des Gutachters treffen. Regelmäßig wird dieser den Schaden geringer beurteilen als ein versicherungsunabhängiger Sachverständiger.

Damit Sie nicht „über den Tisch gezogen“ werden und der Versicherung auf Augenhöhe begegnen können, sollten Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen und einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen.

Rechtsanwalt auf Kosten des Unfallverursachers

Grundsätzlich sind die Rechtsanwaltskosten durch den Unfallverursacher zu erstatten. D. h., in unverschuldeten Fällen muss der gegnerische Versicherer die Gebühren des Rechtsanwaltes vollständig übernehmen. Da die Rechtsprechung die Beauftragung eines Rechtsanwaltes bei jedem Verkehrsunfall für erforderlich hält, gilt dies auch bei Unfällen mit „Bagatellschäden“.

Um verlässlich beurteilen zu können, welche Schäden ersatzfähig sind und wie Ihre Ansprüche durchgesetzt werden können, sollten Sie nach dem Verkehrsunfall so schnell wie möglich professionelle Beratung in Anspruch nehmen.

Gern stehen wir Ihnen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten mit Rat und Tat zur Seite. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Ihr RFTH-Team


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