Unfallflucht – Wartepflicht bei Verkehrsunfall

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Mittlerweile dürfte nahezu jedem Menschen bekannt sein, dass man sich bei einem Verkehrsunfall nicht einfach entfernen darf und dass es auch nicht ausreichend ist, einen Zettel zu hinterlassen. Wer sich so verhält, dem droht ein Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht und unter Umständen sogar der Entzug der Fahrerlaubnis oder zumindest ein Fahrverbot.

Wie lange man nach einem Verkehrsunfall ohne feststellungsbereite Personen in der Nähe warten muss, ist nicht einheitlich zu beantworten. Es hängt unter Umständen davon ab, zu welcher Tageszeit und wo sich der Unfall ereignet hat. Das OLG Karlsruhe hat sich im Rahmen einer Revision unter anderem mit der Frage beschäftigt, ob fünf Minuten Wartezeit in der Nacht ausreichend sind.

Der Unfall hatte sich innerorts gegen 01:45 Uhr ereignet und der Angeklagte hatte höchstens fünf Minuten gewartet und war dann weitergefahren. In der ersten Instanz war der Angeklagte freigesprochen worden, die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin Berufung eingelegt. In der Berufungsinstanz war der Angeklagte wegen Unfallflucht, fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt und die Fahrerlaubnis wurde entzogen. Es wurde eine Sperrfrist von 12 Monaten für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis von 12 (!) Monaten festgesetzt.

In seiner Entscheidung äußert sich das OLG Karlsruhe nicht zu den Voraussetzungen des § 142 StGB (Unfallflucht). Daraus kann nur geschlossen werden, dass das OLG eine Wartezeit von fünf Minuten für nicht ausreichend hält.

Allgemein wird man sagen können, dass selbst bei Bagatellschäden eine Wartepflicht von mindestens 15 Minuten besteht. Bei größeren Schäden wird man als Unfallbeteiligter deutlich länger warten müssen.

Sollten Sie Beschuldigter in einem Verfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort sein, so wenden Sie sich so schnell als möglich an einen Fachanwalt für Strafrecht oder auch Verkehrsrecht. Es steht viel auf dem Spiel und durch ungeschicktes Verhalten zu Beginn des Verfahrens können Sie sich erheblich schaden.


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