UniImmo Global – Abwertung durch Scope, Anleger sollten Schadensersatzansprüche überprüfen lassen!

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UniImmo Global Immobilienfonds (Volksbank) geschlossen. Anleger sollten dringend handeln bevor Verjährung eintritt. Anlegeranwälte informieren.

Durch die von der Ratingagentur Scope herausgegebene Bewertung offener Immobilienfonds wurde auch der UniImmo Global einer näheren Untersuchung unterzogen. Das Ergebnis für den UniImmo Global ist weniger erfreulich: er wurde im Vergleich zum Vorjahr massiv abgewertet. War das Rating im Jahr 2010 noch auf Stufe A (hoch), so kommt der UniImmo Global in dem kürzlich erschienenen Rating von Scope nur noch auf die Stufe B (mäßig), was eine Abwertung um 3 Stufen bedeutet!

Der UniImmo Global ist erst seit kurzem geschlossen, mithin verkündete dieser seine Schließung im Zusammenhang mit den Vorgängen in Japan. Durch die Atomkatastrophe in Japan stellte der UniImmo Global die Rücknahme der Anteilscheine ein, obwohl das Produkt laut Scope über ausreichend Liquidität verfügte. Die Performance des UniImmo Global verschlechterte sich aber schon vor der Katastrophe in Japan signifikant, da die Japan-Immobilien erheblich abgewertet werden mussten. Bereits im März 2011 - vor der Schließung - wurden die Gebäude in Japan neu bewertet, wobei sich der Anteilswert des UniImmo Global um 4,5 % reduzierte.

Wann der UniImmo Global wieder eröffnen wird ist derzeit noch ungewiss. Ungewiss sind auch die Ausmaße der Verluste der Anleger, das Rating zeigt jedoch eine gewisse Tendenz. Anleger des UniImmo Global sollten sich nicht mit den Verlusten des Fonds zufrieden geben, sondern ihre Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen lassen, sodass die Möglichkeit besteht, ohne Schaden von der Anlage an dem UniImmo Global loszukommen.

Wurden Anleger des UniImmo Global nicht ordnungsgemäß über die Verlustrisiken und über die Möglichkeit der Schließung für höchstens 2 Jahre aufgeklärt, glaubten Anleger also jederzeit an ihr Geld aus dem UniImmo Global herankommen zu können, so stellt dies eine Aufklärungspflichtverletzung der Anlagevermittler dar. Ebenso ist es nach der Rechtsprechung des BGH zu beurteilen, wenn Anlegern Kick-Backs, also Provisionen der Emissionshäuser an die Anlagevermittler, verschwiegen wurden.

In jedem Fall ist schnelles Handeln der Anleger geboten, da die Schadensersatzansprüche jederzeit verjähren können. Die Frist hierfür beträgt mithin 3 Jahre ab dem Kauf der Anteile, wovon allerdings auch Ausnahmen bestehen können, welche am besten durch einen Rechtsanwalt überprüft werden sollten.

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Weitere Informationen finden Sie hier:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/uniimmo-global-der-union-investment-wegen-japan-krise-eingefroren-%E2%80%93-anleger-sollten-schadensersatzan


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