Untermieter kündigen - was Sie wissen und beachten müssen!
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Die Möglichkeit, Wohn- oder Gewerberäume unterzuvermieten, bietet für viele Hauptmieter eine attraktive Option, um die eigenen Mietkosten zu reduzieren oder ungenutzte Räumlichkeiten sinnvoll zu nutzen. Insbesondere in Wohngemeinschaften ist die Praxis der Untervermietung weit verbreitet. Doch was gilt es zu beachten, wenn man als Hauptmieter das Untermietverhältnis beenden möchte? Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Fakten und Regelungen.
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Die Grundlagen der Untermiete
Ein Untermietvertrag entsteht, wenn der Hauptmieter einen Teil oder die gesamte angemietete Fläche an einen Dritten weitervermietet. Dabei wird der Hauptmieter zum Vermieter des Untermieters. Diese Konstellation kann sowohl für Wohnraum als auch für Gewerberäume angewendet werden und erfordert in der Regel die Zustimmung des Eigentümers oder Hauptvermieters.
Kündigungsfristen und Bedingungen
- Gesamte Wohnung untervermietet: Für die Kündigung eines Untermietverhältnisses, bei dem die gesamte Wohnung untervermietet wurde, gilt eine standardmäßige Kündigungsfrist von drei Monaten. Ein berechtigtes Interesse für die Kündigung, wie beispielsweise Eigenbedarf oder Vertragsverletzungen des Untermieters, kann diese Frist beeinflussen.
- Untervermietung einzelner Zimmer: Bei der Untervermietung einzelner Zimmer muss unterschieden werden, ob diese möbliert oder unmöbliert untervermietet wurden. Für unmöblierte Zimmer gelten längere Kündigungsfristen, die sich nach der Dauer des Mietverhältnisses richten können. Möblierte Zimmer hingegen können unter bestimmten Voraussetzungen mit einer sehr kurzen Frist von 14 Tagen gekündigt werden.

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Besonderheiten und Tipps
- Schriftform der Kündigung: Unabhängig vom Grund der Kündigung muss diese stets schriftlich erfolgen. Dies dient der Rechtssicherheit für beide Parteien.
- Berechtigtes Interesse: Insbesondere bei der Kündigung der gesamten Wohnung oder unmöblierter Zimmer ist ein berechtigtes Interesse des Hauptmieters oft eine Voraussetzung für die Kündigung. Dies kann in Fällen von Vertragsverletzungen oder Eigenbedarf relevant werden.
- Fristgerechte Zustellung: Damit eine Kündigung wirksam wird, muss sie dem Untermieter fristgerecht zugehen. Hierbei ist auf die Einhaltung der gesetzlichen Fristen zu achten.
Fazit
Die Kündigung eines Untermietverhältnisses erfordert eine sorgfältige Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der im Untermietvertrag festgelegten Konditionen. Eine klare Kommunikation und die Einhaltung der formalen Anforderungen können dabei helfen, Konflikte zu vermeiden und das Mietverhältnis ordnungsgemäß zu beenden.

Für Sie da:
RA Schleifer
Rechtsanwalt
Telefon: +49 7161 97814-0
Kanzlei Hauptmann-Uhl und Kollegen, Göppingen
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