Unternehmen liquidieren – Warum kann das sinnvoll sein und was ist zu beachten?

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Die Wirtschaftswelt ist großen Veränderungen unterworfen. Dies führt dazu, dass Geschäftsmodelle, die ursprünglich einmal rentabel liefen, mitunter nicht mehr kostendeckend weitergeführt werden können. Zur gleichen Zeit suchen viele Unternehmer erfolglos einen Nachfolger oder Käufer für ihr Unternehmen. Bei diesen Konstellationen kann es sinnvoll sein, das Unternehmen zu liquidieren.

Was ist eine Unternehmensliquidation und wie läuft sie ab?

Zuerst müssen die Gesellschafter einstimmig die Liquidation beschließen. Dies wird dann in das Handelsregister eingetragen. Die Abwicklung des Unternehmens, also die Vermögensverwertung und die anschließende Verteilung des Liquidationserlöses, erfolgt durch einen sogenannten Liquidator. Dies kann der bisherige Geschäftsführer sein. Es kann aber auch eine andere Person durch die Gesellschafterversammlung eingesetzt werden. Der Liquidator legt den Geschäftsbetrieb still, kündigt den Arbeitnehmern, verkauft die Maschinen und sonstigen Vermögenswerte und zieht Forderungen ein. Im Wege eines öffentlichen Aufrufs werden alle Gläubiger gebeten, sich zu melden. Nach dem Ablauf eines Sperrjahres verteilt der Liquidator das Vermögen an die Gläubiger bis zu deren vollständigen Befriedigung. Ein möglicher Übererlös geht an die Gesellschafter. Die Beendigung der Liquidation wird dann ebenfalls in das Handelsregister eingetragen.

Was ist bei der Kündigung von Mitarbeitern im Liquidationsfall zu beachten?

Die Liquidation ist ein ausreichender Grund, den verbliebenen Mitarbeitern zu kündigen. Allerdings ist in Einzelfällen, z. B. bei Betriebsräten oder bei Menschen mit Behinderung, eine behördliche Zustimmung einzuholen. Wenn ein Betriebsrat existiert, muss zudem ein Sozialplan und ggf. eine Massenentlassungsanzeige eingereicht werden.

Welche Risiken bestehen im Fall der Unternehmensliquidation?

In vielen Fällen reicht der Erlös nicht aus, um alle Gläubiger voll zu befriedigen. In diesem Fall ist zwingend ein Insolvenzantrag zu stellen, sofern der Gesellschafter nicht noch Liquidität nachschießt. Wenn diese Pflicht übersehen wird, besteht für den Liquidator ein persönliches Haftungsrisiko.

Das Geld reicht nicht aus, um alle Gläubiger zu befriedigen. Warum kann dann ein sogenanntes Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung vorteilhaft sein?

Im Fall einer Regelinsolvenz übernimmt der Insolvenzverwalter die Geschäftsführung. Bei der Insolvenz in Eigenverwaltung übernimmt indessen der Geschäftsleiter bzw. der Liquidator diese Aufgabe des Insolvenzverwalters. Ihm wird ein Sachwalter zur Überwachung der Gläubigerinteressen zur Seite gestellt. Damit können in dieser Konstellation die Kosten niedriger gehalten werden als bei der klassischen Regelinsolvenz. Auch die Ansprüche aus einem Sozialplan sind gedeckelt. Damit bestehen höhere Chancen als bei der Regelinsolvenz, dass der Gesellschafter nach Befriedigung aller Gläubiger noch Gelder zurückerhält.

Vorsicht vor „Firmenbestattern“ 

Immer wieder bieten sogenannte Firmenbestatter an, insolvenzbedrohte Firmen mitsamt den Verbindlichkeiten zu übernehmen, um sie dann nach Sitzverlegung angeblich „risikolos“ zu liquidieren. Dies soll so funktionieren, dass erst am neuen Sitz der Gesellschaft ein Insolvenzantrag gestellt wird, der dann mangels Masse abgewiesen wird. Vor solchen Angeboten kann nur gewarnt werden. In den allermeisten Fällen führt eine solche Firmenbestattung dazu, dass Schadensersatzansprüche gegen die vorherigen Geschäftsführer oder die Gesellschafter geltend gemacht werden. „Risikolos“ sieht anders aus.

Warum bei der Unternehmensliquidation professionelle Hilfe unerlässlich ist

Bei der Unternehmensliquidation sind viele rechtliche Aspekte zu beachten. Dies betrifft das Gesellschaftsrecht, das Arbeitsrecht und ggf. das Insolvenzrecht. Wir bieten als Kanzlei mit einer angeschlossenen Unternehmensberatung die Übernahme der Aufgabe des Liquidators aus einer Hand an oder begleiten das Unternehmen bei der Liquidation.



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