Unternehmenskauf und Beteiligungskauf

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Beim Unternehmenskauf treten auf Käuferseite im Wesentlichen zwei verschiedene Käufertypen in Erscheinung, dies ist zum einen der Finanzinvestor, der das Unternehmen oder Teile daran aus rein finanziellen Interessen erwirbt und zum anderen der sogenannte strategische Investor, der das Unternehmen im Wesentlichen aus unternehmerischen strategischen Erwägungen erwirbt. Diese beiden Käufertypen sind dann auch durch unterschiedliche Motivationslagen im Hinblick auf die weitere Entwicklung des Ziel-Unternehmens gekennzeichnet. 

Käufertypen: Finanzinvestor versus strategischer Investor

Während der Finanzinvestor im Wesentlichen an der finanziellen Performance (EBITDA) und der Steigerung des Unternehmenswertes als solchem während seiner Anteilsinhaberschaft interessiert ist, so stehen für den strategischen Investor neben den rein finanziellen Aspekten oftmals auch unternehmerische Erwägungen im Vordergrund. Hier kann wesentlicher Treiber einer Transaktion die Ergänzung des Produktportfolios durch einen komplementären Service/ein Produkt oder der Markteintritt in ein anderes Marktsegment oder ein neues Land/neue Region sein. Für den strategischen Investor ist in der Regel die möglichst reibungslose Integration des Ziel-Unternehmens von entscheidender Bedeutung.

Während sich für den Finanzinvestor die Frage stellt, ob und wie er mit dem bestehenden Management zukünftige Wachstumsziele erreichen kann, stellt sich für den strategischen Investor oftmals die Frage, ob er das bestehende Management nach Vollzug der Integration noch benötigt. Die Frage nach der Realisierung von Kostensynergien stellt sich für den strategischen Investor demnach sehr viel stärker als für den Finanzinvestor.

Bei allen Erwerbertypen müssen frühzeitig im Transaktionsprozess die wesentlichen Ziele, die mit der Durchführung der Transaktion erreicht werden sollen, definiert werden und entsprechende Regelungsinhalte und Mechanismen gefunden werden, um die Erreichung der definierten Ziele sicherzustellen.

Share Deal versus Asset Deal

Der Unternehmenskauf (als Ganzes oder in Teilen) kann sowohl als Share Deal als auch als Asset Deal strukturiert werden. Diese beiden Dealstrukturen unterscheiden sich ganz wesentlich voneinander. Der Share Deal lässt das Ziel-Unternehmen vom Grundsatz her unberührt und führt nur zu einem Austausch (ganz oder teilweise) der Gesellschafter, während der Asset Deal nur klar definierte und abgrenzbare Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des Unternehmens selbst betrifft. So sind dann auch unterschiedliche Vertragsparteien in den Abschluss des Kaufvertrages involviert. Beim Share Deal sind dies die Neu- und Altgesellschafter als Käufer bzw. Verkäufer, während beim Asset Deal das Unternehmen selbst als Verkäufer auftritt.

Beide Dealstrukturen unterscheiden sich wesentlich im Hinblick auf Komplexität und steuerliche Implikationen. In der Praxis sind beide Transaktionsformen etabliert und haben ihre jeweiligen Vor- und Nachteile.

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Due Diligence dient Käufer und Verkäufer

Jeder Unternehmenskauf bzw. Beteiligungskauf geht einher mit einer sogenannten Due Diligence-Prüfung, die durch den Käufer durchgeführt wird. Bei größeren oder komplexeren Transaktionen wird teilweise auch eine Due Diligence Prüfung durch den Verkäufer im Vorwege der Transaktion veranlasst. Gegenstand einer Due Diligence ist in allen Fällen die Prüfung des Unternehmens auf bestehende Risiken. Die Due Diligence ermöglicht dem Käufer einen Einblick in das Unternehmen, seine Historie und die zu erwartende zukünftige Ertragslage. Üblicherweise beleuchtet der Käufer verschiedene relevante Bereiche. So umfasst die Due Diligence in der Regel die Bereiche Finance/Commercial, Recht und Steuern sowie gegebenenfalls Sonderthematiken, falls diese bei dem Zielobjekt relevant sind. Der Käufer hat somit ein ureigenes Interesse eine möglichst umfangreiche Überprüfung des Unternehmens im Rahmen einer Due Diligence durchzuführen. Entscheidend ist hierbei allerdings festzuhalten, dass ein Käufer auch bei Aufbringung größtmöglicher Anstrengung nie den gleichen Wissens- und Erfahrungsschatz wie der Verkäufer haben kann.

Aus Sicht des Verkäufers wiederum ist die Due Diligence Prüfung durch den Käufer deshalb so relevant, da der Verkäufer immer versuchen wird, eine Haftung auszuschließen für Sachverhalte, die dem Käufer im Rahmen der Due Diligence offen gelegt worden sind.

Die in der Due Diligence Prüfung erlangten Erkenntnisse sind im Übrigen relevant für die Erstellung des Kaufvertrags. In der Praxis haben insbesondere immer wieder sogenannte material findings in den Bereichen Tax/Finance bzw. Compliance dazu geführt, dass ein Käufer von einem geplanten Deal Abstand genommen hat.

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Fazit: Kein guter Deal ohne die nötige Vorbereitung und Sorgfalt

Jede Transaktion bedarf der sorgfältigen Vorbereitung und Durchführung. Nur wenn beide Parteien sich mit dem ausgehandelten Deal und den Dealparametern wohlfühlen, besteht die Chance auf eine erfolgreiche Transaktion. Bei der Transaktionsdurchführung sind insbesondere die oftmals widerstreitenden Interessen von Käufer und Verkäufer im Rahmen eines gangbaren Kompromisses zu überbrücken. Aufgrund der Vielseitigkeit der verschiedenen Themen ist es sowohl aus Sicht der Verkäufer als auch Käufer hilfreich, wenn die eingeschalteten Berater möglichst abgestimmt tätig werden.

Die Qualität der abgeschlossenen Deals lebt auch von der Erfahrung der eingeschalteten Berater. Das interdisziplinäre Verständnis auch und besonders im Hinblick auf finanzielle Parameter steht hierbei im Vordergrund.

Weitere Hintergrundinformationen finden Sie hier: Unternehmenskauf und Beteiligungskauf . Spezielle Informationen zum GmbH-Kauf finden sie hier: Kauf einer GmbH

Foto(s): ROSE & PARTNER

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