Unternehmenskennzeichen

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Unternehmenskennzeichen? Was ist das? 

Unternehmenskennzeichen sind Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens benutzt werden. Unternehmenskennzeichen sind Benutzungsmarken. Sie entstehen durch tatsächliche Handlungen. 

Der Schutz des Unternehmenskennzeichens beginnt im Allgemeinen mit der Benutzung im geschäftlichen Verkehr. Auf den Umfang der Benutzung kommt es nicht an. Es genügt schon jede nach außen gerichtete geschäftliche Tätigkeit im Inland, sofern sie auf eine dauernde wirtschaftliche Betätigung schließen lässt.

-  Der Zeitrang des Unternehmenskennzeichens wird durch den Zeitpunkt der Benutzungsaufnahme bestimmt. Interne Vorbereitungshandlungen stellen noch keine Benutzung da.

- Ausreichende Vorbereitungshandlungen für die Benutzungsaufnahme genügen bereits. Dies sind zum Beispiel: Anmietung eines Ladenlokals, Versendung von Prospekten an potentielle Geschäftspartner, Anmeldung zum Handelsregister, wenn es im Anschluss daran zu einer dauernden wirtschaftlichen Betätigung kommt.

- Unternehmenskennzeichen sind grundsätzlich (nur) im gesamten Bundesgebiet geschützt.

- Lediglich eingeschränkter Unternehmenskennzeichenschutz besteht, wenn die Tätigkeit des Unternehmens nach Zweck und Zuschnitt nur ortsgebunden und nicht auf Expansion angelegt ist. Der Schutz des Unternehmenskennzeichens ist in solchen Fällen nur auf das örtliche Wirkungsgebiet des Unternehmens beschränkt. In der Regel werden solche ortsgebundenen Tätigkeiten beispielsweise von Restaurants, Gaststätten, Hotels oder Apotheken ausgeübt. Es handelt sich dabei typischerweise um sogenannte lediglich regional tätige Dienstleister. Man nennt solche Unternehmenskennzeichen auch Etablissementskennzeichen. Für die Bestimmung des räumlichen Schutzbereichs ist der im Zeitpunkt der Ingebrauchnahme der angegriffenen Kennzeichnung tatsächlich durch die Benutzung abgedeckte räumliche Bereich maßgeblich. Dabei ist im Einzelfall je nach Art des Geschäftsbetriebs die Möglichkeit einer zukünftigen Ausdehnung zu berücksichtigen.

- Die Beschränkung solcher Unternehmenskennzeichen auf einen räumlichen Schutzbereich hat zur Folge, dass sich gegenüberstehende identische Unternehmenskennzeichen, die keine räumliche Berührung haben, nebeneinander existieren können, unabhängig davon, welche Kennzeichnung die älteren Rechte geltend machen könnte. Lesebeispiel: Eine Gaststättenbezeichnung ist mit der jeweils anderen Gaststättenbezeichnung identisch, aber räumlich so weit von der jeweils anderen entfernt, dass die angesprochenen Verkehrskreise nicht davon ausgehen, dass es sich um ein und dasselbe Unternehmen handelt. Dies ist sicherlich anders zu bewerten, wenn es sich um ein ausgedehntes oder sich ausdehnendes Filialsystem handelt.

- Die Verwendung einer Geschäftsbezeichnung im Internet verschafft einer ortsgebundenen Benutzung keinen bundesweiten Schutz.

- Auch der zusätzliche Schutz mittels einer identischen Marke mit identischen Waren oder Dienstleistungen ist nicht ohne weiteres geeignet, diesen räumlichen Schutzbereich bundesweit auszudehnen bzw. wirksam werden zu lassen.

Der Schutz der Unternehmenskennzeichnung ist vom Vorliegen tatsächlicher Voraussetzungen abhängig. Deshalb kann der Kennzeichnungsschutz auch wieder mit dem Wegfall dieser Voraussetzungen erlöschen. Dies kann zum Beispiel durch Wegfall des Rechtträgers, endgültige Aufgabe des Kennzeichengebrauchs, wesentliche Änderung des Geschäftscharakters oder durch Firmenänderung geschehen.


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