Untersagung Vertrieb von Investmentanteilen durch die BaFin

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Worum geht es ?

Gemäß § 314 KGAB kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zum Schutz der Anleger alle geeigneten und erforderlichen Maßnahmen ergreifen einschließlich dem Vertrieb von Anteilen oder Aktien dieser Investmentvermögen.

Dieses ist geschehen   in den Fällen folgender Investmentvermögen: 

Agri Terra Citrus Basket I GmbH & Co. geschlossene Investment KG,–BRR Bayerische Regional Re-Invest GmbH & Co. 2 geschlossene InvKG,–edira Campus 1 GmbH & Co. geschlossene InvKG,–Gallus Immobilien Wohnbau 1 GmbH & Co. geschlossene InvKG,–Gallus Immobilien Wohnbau 2 GmbH & Co. geschlossene InvKG und–Variond Residential I GmbH & Co. geschlossene InvKG


Mit Bescheid vom 18. April 2023 wurde der Vertrieb gemäß § 314 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuches untersagt.

Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst.


Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung:


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Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Anlegern und Investoren. 


Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen gemacht.


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