Unverschuldeter Verkehrsunfall – SO maximieren Sie Ihre Kostenerstattung

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Viele Verkehrsteilnehmer gehen im Fall eines unverschuldeten Verkehrsunfalls davon aus, dass ihr Schaden voll ersetzt wird, spätestens von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Daran, dass man einen Anwalt brauchen könnte, denken nur wenige. 

Zwar muss der Unfallverursacher theoretisch alle Kosten der anderen am Unfall Beteiligten übernehmen. Nur: Die gegnerische Haftpflichtversicherung wird regelmäßig alle Möglichkeiten ausschöpfen, zumindest einen Teil der Kosten auf sie abzuwälzen.

Die Chancen dafür stehen entgegen der allgemeinen Auffassung gar nicht schlecht, denn: als Autofahrer haftet man unter Umständen allein deshalb, weil von dem eigenen Fahrzeug eine abstrakte Betriebsgefahr ausgeht. Mit anderen Worten: Auch wenn einen an der Unfallverursachung keine Schuld trifft, kann man wegen der Betriebsgefahr in teilweise Mithaftung geraten, und finanziellen Schaden erleiden.

Zudem verzögern Versicherungen gern ihre Entschädigungs- und Schadensersatzzahlungen an die Geschädigten.

Um dies und Einbußen bei der Kostenerstattung zu vermeiden, rät Rechtsanwalt Bredereck im Fall eines unverschuldeten Unfalls dazu, wie folgt vorzugehen:

Sichern Sie zuerst die Unfallstelle, helfen Sie den Verletzten und rufen Sie die Polizei. Dokumentieren Sie dann die Unfallstelle so genau, wie möglich.

Machen Sie möglichst viele (Handy-) Fotos, auf denen man die Unfallfahrzeuge, ihre Lage zueinander, die Schäden und die Umgebung möglichst gut erkennt. Nehmen Sie die Unfallstelle in ihrer Umgebung auch auf Video auf. Fertigen Sie am besten auch eine Skizze, und: sammeln Sie die Kontaktdaten von möglichen Zeugen, am besten möglichst mit Namen, Anschrift und Telefonnummer.

Vom Unfallgegner sollte man alle Daten, aus Personalausweis und Versicherungskarte, festhalten.

Bleiben Sie am Unfallort ruhig: Diskutieren Sie weder mit dem Unfallgegner, noch mit der Polizei über Unfallursachen oder den Hergang. Es macht keinen Sinn, vor Ort lange über die Schuldfrage zu reden. Sachverständige ermitteln später regelmäßig präzise, wer aus welchen Gründen am Unfall Schuld hatte.

Auch im Fall eines unverschuldeten Unfalls, erst recht aber bei unklarer Schuldfrage, rate ich dazu, sofort einen Anwalt anzurufen und sich zumindest beraten zu lassen. Die Kosten für den Anwalt trägt grundsätzlich der Unfallverursacher.

Überlassen Sie die weitere Korrespondenz mit dem Unfallgegner beziehungsweise dessen Anwalt, und der Haftpflichtversicherung, am besten einem Rechtsanwalt.

Meine Kanzlei arbeitet mit erfahrenen, öffentlich bestellten und vereidigten Gutachtern und einer erfahrenen KFZ-Meisterwerkstatt zusammen.

Ich rate regelmäßig dazu, dass man sich ein Unfallgutachten dort einholt, anstatt dass man die Begutachtung den Sachverständigen der Haftpflichtversicherung überlässt.

Meine Kanzlei sichert Ihre Ansprüche effektiv. Das betrifft schwerpunktmäßig: den Sachschaden, die Abschleppkosten, die Kosten für den Gutachter, die Unfallpauschale, die Wertminderung des Fahrzeugs, Mitwagenkosten, Nutzungsausfall, An- und Abmeldekosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, den Haushaltsführungsschaden, und, falls angebracht, das Hinterbliebenengeld.

Sind Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt? Brauchen Sie anwaltlichen Rat hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise?

Rufen Sie noch heute Rechtsanwalt Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Erstberatung sagt Anwalt Bredereck Ihnen, was er und seine Kanzlei für Sie tun können. Falls gewünscht, erhalten Sie daraufhin einen Fragebogen für die weitere Bearbeitung, optimale Einschätzung Ihrer Situation und effektive Durchsetzung Ihrer Positionen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten