Unwirksame Prämienerhöhungen der privaten Krankenkassen lassen sich über 10 Jahre zurück fordern

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Private Krankenkassen: Geld zurück bei unrechtmäßiger Beitragserhöhung

Worum es geht

Private Krankenversicherungen bieten oft im Vergleich zu gesetzlichen Versicherungen einen umfangreicheren Service an, da ihr Leistungskatalog größer ist und sie Kosten für zahlreiche Vorsorgehandlungen einfach und problemlos übernehmen.

Um dies aufrecht erhalten zu können, müssen private Krankenversicherungen ihre Beiträge an das Gesundheitssystem und die immer steigenden Kosten anpassen. Dies führt zu immer höherer finanzieller Belastung der Versicherten.

Diese Beitragserhöhungen haben jedoch auch gesetzlichen Regeln bzw. allgemeinen Vertragsbedingungen zu folgen und müssen außerdem durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt werden. Eine Beitragserhöhung ist danach nur zulässig, wenn ein unabhängiger Treuhänder der Beitragserhöhung zugestimmt hat. Oft erfolgt dies jedoch nicht, was derzeit Inhalt einer neuen Klageflut von Versicherungsnehmern ist.

Rechtsprechung zur unwirksamen Beitragserhöhung

Die befassten Gerichte entschieden, dass die für die Genehmigung der Beitragserhöhungen zuständigen Prämientreuhänder nicht unabhängig waren und gaben den Klägern Recht. Die Rückforderungsbeträge erreichen oft über 10.000 €.

Bis jetzt wurden schon die AXA und die DKV von den Landgerichten Potsdam, Berlin und Frankfurt/Oder wegen „nicht gegebener Unabhängigkeit des Treuhänders“ zur Rückzahlung der zu hohen Beiträge, nebst Nutzungsersatz verurteilt.

Das Landgericht Potsdam hatte in seinem Urteil in zweiter Instanz (Az: 6 S 80/16) entschieden, dass die Beitragserhöhungen der AXA Krankenversicherung ungerechtfertigt waren, wodurch nun die Erhöhungen der AXA für die Jahre 2012 bis 2016 als unzulässig gelten.

Das Landgericht Frankfurt/Oder hat am 18. Januar in einem Urteil die Beitragserhöhungen der DKV für die Jahre 2015 bis 2017 für unzulässig und somit unwirksam erklärt (Az:14 O 203/16).

Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass auch weitere Versicherungen ihre Versicherungsbeiträge unzulässig erhöht haben, insbesondere die Signal Iduna und die Allianz.

In einem Fall hat der Krankenversicherer nun die Revision eingereicht, das Urteil des BGH wird im Herbst erwartet.

Justus rät:

Wenn Sie eine private Krankenversicherung haben und als Versicherungsnehmer betroffen sind, sollten Sie die Beitragserhöhungen nicht einfach hinnehmen, sondern Ihre Vertragsunterlagen durch einen unserer spezialisierten Rechtsanwälte überprüfen lassen.

Die Erstberatung und Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ist kostenfrei.

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