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Update: Abmahnung ALPHACAM durch GSK Rechtsanwälte für Vero Software GmbH unwirksam?

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Erneut liegt uns eine Abmahnung der Vero Software GmbH durch die GSK Rechtsanwälte vor. Gegenstand dieser Abmahnung ist die Software ALPHACAM. Die Vero Software GmbH bietet nach eigenen Angaben Software im Bereich der Werkzeugs- und Betriebsmittelverwaltung an. Sie stellt u. a. die Software ALPHACAM bereit. Bei der Software ALPHACAM handelt es sich um CAD/CAM-Software, die der Ansteuerung von Werkzeugmaschinen dient. ALPHACAM kann z. B. gewerbliche Fräsen bzw. Fräsmaschinen steuern.

Strafrechtliches Ermittlungsverfahren

Vor Verfolgung der zivilrechtlichen Ansprüche wurde seitens der Vero Software GmbH eine Strafanzeige gestellt. Über diese Verfahrensweise berichteten wir bereits in unserem ersten Artikel. Nun kam es nach Beendigung des Strafverfahrens zu einer zivilrechtlichen Abmahnung seitens Vero Software GmbH 

Abmahnung aus Urheberrecht

Dem Abgemahnten wird seitens der GKS Rechtsanwälte vorgeworfen, die Software ALPHACAM unbefugt vervielfältigt, installiert und durch Manipulation des integrierten Lizenzierungssystems eingesetzt zu haben. Weiter soll der Abgemahnte entweder einen Datenträger unerlaubt vervielfältigt oder die ALPHACAM–Software aus einer nicht autorisierten Quelle heruntergeladen haben. Durch die Manipulation des für ALPHACAM genutzten Lizenzierungssystems CLS habe unser Mandant den vollen Funktionsumfang von ALPHACAM ohne Berechtigung freigeschaltet, so GKS Rechtsanwälte weiter. Dadurch soll es ihm möglich gewesen sein, die ALPHACAM-Software so zu nutzen, als habe eine gültige Volllizenz bestanden.

Forderungen der Vero Software GmbH

Aufgrund der bezeichneten angeblichen Rechtsverstöße machen die GSK Rechtsanwälte für die Vero Software GmbH Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche geltend. Diese bemessen den Streitwert der Abmahnung auf 51.700,00 € und berechnen eine erhöhte Geschäftsgebühr. Ein erhöhter Aufwand für die Erstellung der Abmahnung wird weder begründet noch ist dieser ersichtlich. Auch wird in der Abmahnung ein Gegenstandswert allein des Unterlassungsanspruchs von 150.000 € behauptet.

Unwirksame Abmahnung?

Gem. § 97 a Abs. 2 UrhG hat eine Abmahnung in klarer und verständlicher Weise zu erfolgen. Weiter sind gesetzliche Grundlagen aufgelistet, in welcher Art und Weise und in welchem Umfang eine Abmahnung auszusprechen ist, damit diese wirksam erfolgt. Sollte eine Abmahnung gegen die gesetzlich niedergeschriebenen Grundsätze verstoßen, ist diese unwirksam.

Unserer Einschätzung nach ist jedenfalls die uns vorliegende Abmahnung seitens der GSK Rechtsanwälte unwirksam. Grund hierfür ist, dass die beigefügte Unterlassungserklärung Unterlassungen verlangt, die erheblich über den eigentlichen Tatvorwurf hinausgehen. Darüber wird von der Abmahnerin Vero Software GmbH aber nicht aufgeklärt. Der Gesetzgeber hat 2013 mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken im neu geregelten § 97a UrhG bestimmt, dass solches Vorgehen in Abmahnungen zur zwingenden Unwirksamkeit der Abmahnung führt. Darüber hinaus hat der so unwirksam Abgemahnte sogar ein Recht zum Gegenschlag und darf die Anwaltskosten zu seiner Verteidigung vom unwirksam Abmahnenden ersetzt verlangen. Dies soll Abmahner bei ihren Forderungen zügeln.

Abmahnung erhalten? 

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung der Vero Software GmbH durch die GSK Rechtsanwälte  erhalten? Dann unterschreiben Sie auf keinen Fall die beigefügte Unterlassungserklärung. Lassen Sie Spezialisten prüfen, ob sie überhaupt zur Unterlassung verpflichtet sind und, ob die Abmahnung unwirksam ist. Ob alle Abmahnungen der Vero Software GmbH unwirksam sind, lässt sich nicht pauschal sagen, sondern muss im Einzelfall geprüft werden.

Gegensprüche gegen Abmahner?

Im Rahmen dieser Prüfung ist auch zu ermitteln, ob der für die Abmahnung angesetzte Gegenstandswert überhöht ist und ob Sie möglicherweise Gegenansprüche haben.

Schließlich stellt sich die Frage, ob präventiv eine auf das Wesentliche reduzierte Unterlassungserklärung abgegeben werden soll. Hier raten wir aber dringend davon ab, in dem Entwurf der Abmahner Änderungen vorzunehmen. Besser ist die Erstellung einer völlig neuen Unterlassungserklärung durch einen Spezialisten. Denken Sie daran, dass Sie sich potentiell lebenslang binden. Jede falsche Formulierung kann erhebliche finanzielle Folgen haben!

Wir beraten Sie gerne!

Lassen Sie sich daher in solchen Fällen unbedingt von Experten auf diesem Gebiet beraten. Wir können schnell feststellen, ob Sie tatsächlich verpflichtet sind, den geltend gemachten Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen nachzukommen.

Übersenden Sie uns gerne die komplette Abmahnung samt Anlagen. Hierdurch entstehen Ihnen zunächst keine Kosten! Wir sichten Ihre Abmahnung, geben Ihnen sodann eine erste Einschätzung und informieren Sie über die möglichen Kosten, wenn wir für Sie tätig werden sollen.

Hilfe im Ermittlungsverfahren!

Auch wenn gegen Sie ein Strafverfahren diesbezüglich eingeleitet worden ist, ist eine kompetente urheberrechtliche & strafrechtliche Beratung wichtig. Wie sich vorliegend zeigt, dient das Strafverfahren für die anschließende Geltendmachung von (zivilrechtlichen) Urheberrechtsansprüchen! Wir sind Spezialisten für Urheberrecht und Arbeiten mit erfahrenen Strafverteidigern und Strafverteidigern zusammen.

Rufen Sie gleich an oder übersenden Sie uns Ihre gescannte Abmahnung!

Foto(s): Lars Rieck

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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