Update MBB Clean Energy - Anleihe: Globalurkunde angeblich unwirksam

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Die MBB Clean Energy AG hat am heutigen 5. Juni 2014 mitgeteilt, dass die Globalurkunde der Anleihe (ISIN/WKN DE000A1TM7P0/A1TM7P) unwirksam sei. Zu diesem Ergebnis seien zwei unabhängige Rechtsgutachten gekommen. Weiter wurde mitgeteilt, dass die Ansprüche der berechtigten Gläubiger bedient würden, die Zinsen seien auf einem Treuhandkonto hinterlegt.

Unklar bleibt, warum die Globalurkunde unwirksam sein soll und welche Auswirkungen sich hieraus auf das von den Anlegern investierte Nominalkapital ergeben. Grundsätzlich richten sich die zwischen der Emittentin und den Anleihegläubigern geregelten Rechte und Pflichten nach den Anleihebedingungen, wie sie im Emissionsprospekt zur MBB Clean Energy Anleihe angegeben sind.

Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte vertritt bereits Gläubiger der betroffenen Anleihe und wird berechtigte Ansprüche umgehend geltend machen.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem

Über Rotter Rechtsanwälte: 

Rotter Rechtsanwälte wird von professionellen Beobachtern seit Jahren zur europäischen Marktspitze im Bereich des Kapitalanlagerechts gezählt und nimmt in den einschlägigen Ranglisten deutscher Wirtschaftskanzleien beständig Spitzenpositionen unter den Kanzleien des Kapitalanlegerschutzes ein. Im JUVE Handbuch der Wirtschaftskanzleien 2013/2014 werden unsere Partner Klaus Rotter („Die Nr. 1 im Kapitalanlagerecht“, Wettbewerber) und Bernd Jochem als häufig empfohlene Rechtsanwälte genannt.


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