Urheberrecht: Abmahnung der Kanzlei Meissner & Meissner für Herrn Andy F.

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Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Meissner & Meissner aus Berlin vor, die für ihren Mandanten, Herrn Andy F., die unberechtigte Verwendung eines Lichtbildes im Internet vorwerfen.

Gerügt wird insbesondere die Verletzung der Verwertungsrechte aus den §§ 16 und 19a UrhG (Vervielfältigungsrecht und Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) sowie die Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts des Herrn F., hier das Urheberbenennungsrecht aus § 13 UrhG.

Die Kanzlei Meissner & Meissner fordert für ihren Mandanten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskunft über Art und Umfang der Nutzung des abgemahnten Lichtbildes sowie Erstattung der Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 7500,00 EUR (entspr. 729,23 EUR).

Insbesondere da das eingeforderte Unterlassungsversprechen und die begehrte Auskunft (letztere bereitet die Schadenersatzforderung vor) nicht oder kaum noch rückgängig zu machen sind, sollte hier keinesfalls vorschnell gehandelt werden und zunächst rechtskundige Hilfe gesucht werden. Dies empfiehlt sich angesichts der besonderen Gefährlichkeit bei einer Verwendung von Lichtbildern im Internet mit Blick auf die Verwirkung möglicher Vertragsstrafeansprüche aus Unkenntnis heraus in besonderem Maße. Auch vielen Rechtsanwälten ist unserer Erfahrung nach nicht bewusst, wie schnell hier Vertragsstrafen verwirkt werden können. Die einfache Löschung des abgemahnten Verstoßes ist in vielen Fällen unzureichend.

Eine vorschnelle oder falsche Reaktion kann hier daher schnell zu vermeidbaren hohen zusätzlichen Kosten führen.

Rechtsbeistand durch Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren und in tausenden von Fällen in urheberrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht verfüge ich über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie im Urheberrecht bestmögliche Ergebnis zu erreichen – ob Sie nun einen Lizenzvertrag bzw. Hilfe bei der Vertragsverhandlung benötigen, ein Verfügungs- oder Klageverfahren bestreiten müssen, Ihnen vorgerichtlich Rechtsverletzungen vorgeworfen werden oder Sie selbst solche Verletzungen beklagen: Für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung können Sie sich gerne an mich wenden. Sie können mir auch einfach eine Kopie des Abmahnungsschreibens nebst Ihrer Rufnummer via E-Mail oder Fax zusenden. In diesem Fall melde ich mich gerne bei Ihnen zurück. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage.


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