Urheberrecht |Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für Twentieth Century Fox

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Und wieder erreichten uns Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer aus München, hier für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH. Erneut wird in jedem Fall das unbefugte Verwenden/Anbieten von urheberrechtlichen Inhalten (bspw. Filmwerk „The Mountain Between Us“) gerügt.

Die mittlerweile recht einfache Sachverhaltsdarstellung („Um es an einem Bild zu verdeutlichen: Niemand käme auf die Idee, illegale Kopien am Eingang eines Elektronikmarktes zu verschenken (…)“) dürfte grundsätzlich jeden Leser befähigen, den Kernvorwurf zu verstehen. Die als Fragen formulierten Überschriften, die das Abmahnschreiben gliedern, dürften ebenfalls dafür gedacht sein, den Abgemahnten gedanklich abzuholen und (auf den aus Sicht der Gegenseite richtigen gedanklichen) Weg zu führen. Unter der Überschrift „Wie ist der Vorgang rechtlich zu bewerten“ wird der Adressat dann allerdings mit einer ganzen Reihe von Urteilen konfrontiert, was wohl die Ausweglosigkeit einer abweichenden Rechtsauffassung verdeutlichen soll.

Waldorf Frommer verlangt für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die als Anlage dem Schreiben beigefügt ist. Weiter wird Lizenzschadenersatz (Angebot: 700,00 EUR) und die Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren (215,00 EUR) gefordert.

Grundsätzlich sollten auch Filesharing-Abmahnungen ernst genommen werden. Die Gerichte bewerten solche Abmahnungen (aus Rechtssicht möchte man sagen „selbstverständlich) nicht anders, als andere Klagen auch und machen es den Abgemahnten keinesfalls immer leicht, sich durchzusetzen. Insofern lohnt eine versierte und genaue rechtliche Einschätzung vorab, um das weitere Handeln vernünftig zu planen. Die Einschätzung, was das anzuratende Vorgehen wäre, ist selbstverständlich abhängig von den konkreten Umständen des Sachverhalts.

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