Urheberrecht: Abmahnung der .rka Rechtsanwälte für die Techland Sp. z o.o

  • 2 Minuten Lesezeit

Uns liegt ein weiteres Schreiben alter Bekannter vor. Die .rka Rechtsanwälte mahnen vorliegend für die Techland Sp. z o.o (polnische GmbH) das illegale Bereitstellen des Computerspiels „Dying Light“ im Rahmen einer Tauschbörse (Filesharing) ab.

Obwohl die Kollegen selbst auf § 97a Abs. 3 S. 2 UrhG hinweisen, der eine Deckelung der Rechtsanwaltsgebühren unter den gesetzlichen Bedingungen auf 1.000,00 EUR für die Unterlassungsforderung vorsieht, berechnet die Kanzlei .rka ihre Gebühren aus einem Gegenstandswert von 20.000,00 EUR. Offenbar vertritt man dort rechtsirrig die Auffassung, es läge ein Ausnahmetatbestand vor, welcher die Deckelung außer Kraft setzt.

Weiter bietet man die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 1.500,00 EUR (Anwaltsgebühren und Lizenzschadenersatz für die unberechtigte Nutzung des Werkes) an, die Angelegenheit zu beenden.

Darüber hinaus wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, die vorformuliert dem Schreiben anliegt. Dabei soll von dem Unterzeichner zunächst ausgewählt werden, ob er das Versprechen als Störer oder Täter abgeben möchte. Im Folgenden soll sich der Erklärende auch den Zahlungsforderungen unterwerfen, die teilweise unbeziffert bleiben („4. allen Schaden zu ersetzen, der durch die Verletzungshandlung entstanden ist oder noch entsteht“).

Wir raten mit Nachdruck davon ab, das beiliegende Unterlassungsversprechen zu unterzeichnen und abzugeben. Auch von vorschnellen Zahlungsanweisungen an die Kanzlei raten wir ab.

Lassen Sie das Schreiben, die darin enthaltenen Forderungen und den Sachverhalt von einem fachkundigen Rechtsanwalt prüfen und mit diesem den für Sie anzuratenden Weg besprechen, bevor Sie Zahlungen leisten und bevor Sie sich über 30 Jahre strafbewehrt (und insbesondere nicht auf die vorgeschlagene Weise) binden.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung durch Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren und in tausenden von Fällen in urheberrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht verfüge ich über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie im Urheberrecht bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung können Sie sich gerne an mich wenden. Sie können mir auch einfach eine Kopie des Abmahnungsschreibens nebst Ihrer Rufnummer via E-Mail oder Fax zusenden. In diesem Fall melde ich mich gerne bei Ihnen zurück. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Timm Drouven

Beiträge zum Thema