Urheberrecht-Abmahnung der VON HAVE FEY für Led E-Commerce Ltd. – Foto von Bekleidung Schmuddelwedda + Dreimaster

  • 1 Minuten Lesezeit

Haben auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte VON HAVE FEY für Led E-Commerce Ltd. erhalten?


Die Firma Leo E-Commerce Ltd. setzt aktuell häufig die Rechtsanwälte VON HAVE FEY ein, um Abmahnungen wegen angeblicher Urheberechtsverletzungen zu ahnden. Es wird den Betroffenen dabei vorgeworfen, dass diese Produktfotos bzw. Lichtbilder von Bekleidung der Marken "Schmuddelwedda" oder "Dreimaster" im Internet verwendet haben sollen.

Hierbei sind oftmals auch private Verkäufer betroffen, die gebrauchte Kleidung über das Internet, wie eBay oder eBay Kleinanzeigen anboten und verkaufen wollten.

Bei solchen Verfahren wird zudem zur Beweissicherung oftmals ein Testkauf durchgeführt.


Mit der Abmahnung wird sodann weiteres gefordert:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Erstattung der angefallenen Abmahnkosten
  • Erteilung einer Auskunft    
  • Zahlung eines noch nicht bezifferter Lizenzschadensersatz


Unser Rat 

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich noch binnen Frist anwaltlich beraten.

Der Vorwurf sollte juristisch überprüft werden: so ist zunächst zu prüfen ob und inwieweit überhaupt eine Verletzung von Schutzrechten vorliegt.

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte – auch wenn sich der Vorwurf bewahrheitet – keinesfalls ungeprüft unterschrieben werden. 

Auch ist zu prüfen, ob die geltend gemachten Gebühren reduziert werden können.


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls mit Prüfung der Erfolgs-Chancen vor.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de


Sie können auch unser Sofort-Hilfe-Kontaktformular nutzen:

https://e-commerce-kanzlei.de/hilfe/

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch:

0221. 9 758 758 0


Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: www.e-commerce-kanzlei.de



Ansprechpartner bei uns im Hause ist neben Herrn Rechtsanwalt Sebastian Günnewig auch Frau Rechtsanwältin Maria Fedorova

www.e-commerce-kanzlei.de

Günnewig Rechtsanwälte

Stand: 04.03.2024




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