Abmahnung wegen Ticket-Verkauf auf ebay Kleinanzeigen von Kanzlei LENTZE STOPPER für Bayer 04 Leverkusen

  • 2 Minuten Lesezeit

Haben auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte LENTZE STOPPER im Auftrag der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH erhalten? 

Dann lesen Sie unbedingt weiter…



Aktuell haben wir mehrere Abmahnungen von der Kanzlei Lentze Stopper für diverse Fußballvereine, insbesondere der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH zur Prüfung vorliegen.

Weitere Fusball-Vereine lassen ebenso durch die Kanzlei LENTZE STOPPER abmahnen, wie bspw:

  • RasenBallsport Leipzig GmbH (RB Leipzig)
  • FC Bayern München AG
  • 1. FC Nürnberg e. V.
  • 1. FC Köln GmbH & Co. KG aA
  • Sport-Club Freiburg e. V.
  • FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e. V.
  • Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KG aA

Soweit es sich um Länderspiele der Nationalmannschaft handelt, mahnt die Kanzlei LENTZE STOPPER  mitunter auch für den Deutschen Fußball-Bund e.V. ab.


Abgemahnt wird insoweit das Anbieten und Verkaufen von Tickets des jeweiligen Vereins auf den Plattformen eBay und eBay KLEINANZEIGEN, da es (angeblich) verboten sei:

  1. die ATGB des Vereins beim Verkaufsangebot nicht abzubilden und
  2. ein derartiges öffentliches Anbieten von Tickets auf diesen Plattformen verboten sei.


Stimmt der Vorwurf?

Die Kanzlei LENTZE STOPPER begründet ihre Vorwürfe mit den Ticket-AGB des jeweiligen Vereins. Die Wirksamkeit dieser AGB gegenüber Privatpersonen scheint aus mehreren Gründen häufig jedoch als fraglich. Der BGH hat bereits festgestellt, dass Privatpersonen Tickets ohne weiteres verkaufen dürfen, unabhängig davon, ob dies in den AGB verboten ist oder nicht. Daher ist es äußerst fragwürdig, ob die Möglichkeit des Weiterverkaufs auf bestimmten Internetplattformen vollständig ausgeschlossen werden kann. Erfolgt jedoch ein kommerzieller Weiterverkauf, so ist nur eine eingeschränkte AGB-Kontrolle möglich. Damit besteht dann die erhebliche Gefahr der Wirksamkeit dieser Klauseln. Dies kann aber auch bei privaten Verkäufern nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Es hat hier grundsätzlich eine Einzelfallprüfung zu erfolgen.


Unser Rat 

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich noch binnen Frist anwaltlich beraten.

Der Vorwurf sollte juristisch überprüft werden: so ist zunächst zu prüfen ob und inwieweit überhaupt eine Verletzung von Rechten des Vereins vorliegt.

Ist der Vorwurf nicht zutreffend oder müssen Sie aus rechtlichen Erwägungen nicht haften, so sollten die Ansprüche fundiert zurückgewiesen werden.

Andernfalls gilt es, eine modifizierte Unterlassungserklärung zu erstellen und abzugeben. Wir raten ausdrücklich davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben und abzusenden!

Auch ist zu prüfen, ob die geltend gemachten Gebühren und Schadensersatzansprüche bestehen bzw. nötigenfalls reduziert werden können.


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls mit Prüfung der Erfolgs-Chancen vor.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de


Sie können auch unser Sofort-Hilfe-Kontaktformular nutzen:

https://e-commerce-kanzlei.de/hilfe/

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch:

0221. 9 758 758 0


Auch können Sie gerne sofort einen persönlichen telefonischen Beratungstermin vereinbaren:

https://e-commerce-kanzlei.de/termin.html



Ansprechpartner bei uns im Hause ist auch Frau Rechtsanwältin Maria Fedorova

www.e-commerce-kanzlei.de

Günnewig Rechtsanwälte

Stand: 11.03.2024





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