Urheberrecht: Auf der sicheren Seite in Ihren Rechtstipps

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Fiona Pröll anwalt.de-Redaktion
Urheberrecht: Auf der sicheren Seite in Ihren Rechtstipps

Mit Rechtstipps wappnen Anwälte Ratsuchende für die juristischen Fallen des Alltags. Damit auch die Rechtstipps selbst auf einem festen Fundament stehen, gilt es, urheberrechtliche Regelungen zu beachten. Wir haben zusammengefasst, wie Sie Texte und Bilder rechtssicher verwenden.

Publikationsplattform exklusiv für Ihre Beiträge

Nur Inhaber eines anwalt.de-Profils können auf Deutschlands großer Anwaltsplattform Rechtstipps veröffentlichen. Das Urheberrecht für den kompletten Beitrag muss bei Ihnen liegen, damit Sie ihn über Ihr anwalt.de-Profil publizieren können.

Suchmaschinen bewerten Inhalte, die nur einmal im Netz gefunden werden, höher als solche, die mehrfach vorhanden sind. Außerdem genießt anwalt.de eine sehr starke Reputation bei den Suchdiensten, sodass die Beiträge in der Regel die Top-Positionen einnehmen.

Der Auffindbarkeit der Rechtstipps kommt es daher deutlich zugute, wenn Sie diese ausschließlich auf anwalt.de veröffentlichen.

Natürlich können Sie Ihre Beiträge auch auf anderen Internetseiten publizieren. Dann sollte jedoch das Gros des Textes anders formuliert sein.

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Ehre, wem Ehre gebührt

Greift der Rechtstipp Informationen oder Argumente eines anderen Autors auf, muss dieser als Quelle genannt werden. Das trifft sowohl zu, wenn es sich um ein wörtliches Zitat handelt, als auch bei der Wiedergabe in anderen Worten. Der Anteil an wörtlich übernommenen Zitaten darf die selbst formulierten Inhalte eines Rechtstipps jedoch nicht überwiegen.

In den Rechtstipps können die Quellen entweder direkt im Fließtext oder als Fußnote angegeben werden. Entscheidend ist die Nennung von Autor und Werk.

Ergänzende Angaben zur Seite, Zeile und dem Veröffentlichungsjahr sind bei den Rechtstipps auf anwalt.de kein Muss. Für Leser, die sich noch tief gehender informieren wollen, stellen sie jedoch eine hilfreiche Zusatzinformation dar. Beispiele, wie ausführlichere Quellenangaben in Fußnotenform gestaltet sein können, finden Sie etwa in dem Rechtstipp „Rechtliche Grundlagen einer Wiederauswilderung nicht gebietsfremder Arten”.

Einschlägige Paragrafen und Absätze der Gesetzestexte sollten Sie in Ihren Rechtstipps ebenfalls nennen. Da diese allerdings für juristische Laien oftmals schwer verständlich sind, zitieren Sie die Gesetzestexte besser nicht eins zu eins.

Es hat sich bewährt, stattdessen den jeweiligen Inhalt prägnant in eigenen Worten zu erklären. Ist das nur schwer möglich, dann beschränken Sie sich bei den wörtlichen Zitaten auf möglichst wenige entscheidende Gesetzestextpassagen.

Urheberrecht auch beim Titelbild beachten

Ein Titelbild fungiert als Blickfang für den gesamten Rechtstipp. Damit Sie ein Foto verwenden dürfen, müssen Sie über das entsprechende Nutzungsrecht verfügen. Zudem heißt es, eventuelle Urheber- und Persönlichkeitsrechte zu wahren.

Selbst aufgenommene Bilder verleihen Ihren Rechtstipps eine persönliche, individuelle Note. Als Fotograf liegt das Urheberrecht für die Aufnahmen bei Ihnen und Sie können diese nach Belieben für Ihre Beiträge verwenden.

Wenn Sie selbst der Fotograf sind, tragen Sie Ihren eigenen Namen – mit einem Copyright-Zeichen davor – als Urheber im Rechtstipp-Formular ein. Melden Sie sich dafür einfach wie gewohnt in Ihrem anwalt.de-Konto an. Im Bereich „Rechtstipp erstellen“ finden Sie das entsprechende Feld rechts neben der Fläche zum Foto-Upload.

Zeigen Ihre selbst aufgenommenen Bilder eine oder mehrere andere Personen, muss zudem deren Recht am eigenen Bild beachtet werden. Die Abgebildeten müssen der Veröffentlichung des Fotos für den konkreten Zweck, sprich den Rechtstipp, zustimmen. Lassen Sie sich die Bildfreigabe, wenn möglich, schriftlich geben.

Auch im Nachhinein haben die dargestellten Personen die Möglichkeit, Ihre Zustimmung wieder zurückzuziehen. Das Bild muss dann aus dem Rechtstipp gelöscht werden.

In Ihrem anwalt.de-Konto können Sie bereits veröffentlichte Beiträge jederzeit editieren, das vorhandene Titelbild löschen und ggf. durch ein neues Motiv ersetzen.

Stockbilder: das passende Foto für jedes Thema samt Lizenz

Eine Alternative zu eigenen Fotografien sind Stockbilder. Dabei handelt es sich um meist professionelle Aufnahmen, die von Lizenznehmern genutzt werden können.

Unter den zahlreichen Bilddatenbanken im Netz befinden sich mehrere, auf denen Fotos samt Nutzungslizenz sogar kostenfrei zur Verfügung stehen. Allerdings erhalten Sie von diesen Datenbanken keine Garantie für die rechtmäßige Nutzung.

Bilder in Rechtstipps fallen zumeist unter die Kategorie der kommerziellen Nutzung – denn sie werden im Rahmen des Kanzleimarketings mit dem Ziel der Mandantenakquise verwendet.

Deshalb muss das Foto ausdrücklich für kommerzielle – oft auch bezeichnet als „nicht-redaktionelle“ – Zwecke vom jeweiligen Urheber freigegeben sein. Informationen dazu finden Sie in der Regel in den Nutzungsdetails beim jeweiligen Foto in der Bilddatenbank.

Dort sehen Sie auch, ob und wie die Nennung des Urhebers erfolgen muss. Auch wenn der Bildnachweis nicht obligatorisch sein sollte, wird es oft als Zeichen der Anerkennung wahrgenommen, den Namen anzugeben.

Tragen Sie dafür unter „Rechtstipp erstellen“ in das Feld „Das Urheberrecht liegt bei“ mit Copyright-Zeichen die Bilddatenbank ein und schreiben Sie in das Feld „Künstler/in“ den Namen des Urhebers.

Ihre Rechtstipps auf anwalt.de

Mit diesen Leitlinien zum Urheberrecht befinden Sie sich bei der Publikation von Rechtstipps auf der sicheren Seite. Setzen Sie Ihren nächsten Beitrag am besten gleich in die Tat um.

Sie suchen noch Inspiration? Dann empfehlen wir Ihnen den Artikel „5 Tipps: Hier finden Sie Themen für Ihren nächsten Rechtstipp“.

(FPR; ZGRA)

Foto(s): ©Pixabay/tungnguyen0905

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