Urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling im Auftrag von Ralph Schneider

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Die Rechtsanwälte Scharfenberg Hämmerling mahnen für Ralph Schneider die Nutzung von Produktfotos auf eBay Kleinanzeigen ab.

Ralph Schneider betreibt selbst einen Onlineshop unter www.markenglas.de. In diesem werden unter anderem Gläser bekannter Spirituosen- und Getränkemarken angeboten. Angeblich ist Herr Schneider Berufsfotograf und fertigt Bildmaterial für seinen Internetauftritt selbst an.

Achtung: Auch Produktfotos genießen urheberrechtlichen Schutz!

Vorgeworfen wird den Adressaten der Abmahnung, dass Bildmaterial von Herrn Schneider ohne Genehmigung beim Verkauf von Produkten auf dem Kleinanzeigenportal von eBay verwendet worden sei.

Sodann wird dargelegt, welche Ansprüche sich aus der vermeintlich widerrechtlichen Nutzung ergeben.

  • Beseitigungsansprüche in Form von kompletter Entfernung

Achtung: Das schlichte Entfernen des Bildmaterials reicht nicht aus!

  • Unterlassungsansprüche: Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunftsansprüche: über Herkunft des Bildmaterials, Anzahl der Vervielfältigungen, sowie Dauer der Zugänglichmachung
  • Zahlungsansprüche: Schadensersatz und Aufwendungsersatz

Geltend gemacht wird ein Lizenzschaden in beachtlicher Höhe, sowie Rechtsanwaltskosten.

Für die Erfüllung der genannten Ansprüche wird eine kurze Frist gesetzt.

Achtung: Fragwürdige Unterlassungserklärung!

Grundsätzlich gilt: Der Erklärende muss nur in dem Umfang eine Unterlassungserklärung abgeben, in dem er tatsächlich Rechte verletzt hat. Die Unterlassungserklärung sollte daher nicht weiter gehen als nötig.

Tipp: Unterschreiben Sie die als Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung nicht!

Was tun?

  • Ignorieren Sie die Abmahnung nicht!
  • Reagieren Sie innerhalb der in der Abmahnung genannten Fristen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden!
  • Die Abmahnung bedarf stets einer Einzelfallprüfung. Die angegebene Summe entspricht nicht der durch Gerichte angewendeten Praxis und ist deutlich zu hoch.

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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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