Urheberrechtliche Abmahnung der Motion E-Commerce GmbH

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Die Motion E- Commerce GmbH spricht eine urheberrechtliche Abmahnung aus. Seitens der Motion E‑Commerce GmbH wird die Veröffentlichung von mehreren Produktbildern einer Jacke im Rahmen eines Angebots auf dem Marktplatz eBay-Kleinanzeigen ohne die dafür erforderliche Zustimmung abgemahnt.

Was fordert die Motion E-Commerce GmbH ?

Neben der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die Motion E-Commerce GmbH die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 367, 23 EUR (Gegenstandswert: 3.000,00 EUR), die Erstattung angefallener Testkaufkosten sowie stelt die Forderung eines nocht nicht abschließend konkret bezifferten Lizenzschadensersatz in Aussicht.

Sie haben eine Abmahnung von der Motion E-Commerce GmbH erhalten ?

Wir raten unbedingt:

Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie die Ihnen mit der Abmahnung gesetzten Fristen.

Geben Sie nicht vorschnell eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, die Sie möglicherweise später noch bereuen werden.

Falls eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird, beachten Sie dringend, das weitere Vorgehen zu planen, damit keine Vertragsstrafe verwirkt wird.

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